Datum: 09.10.2020

Ein Jahr Klimaschutzpaket: Bewertung aus Verbraucherschutzsicht

vzbv bewertet das Klimaschutzpaket der Bundesregierung

Klimaschutz, Hände halten die Erde

Quelle: Valmedia - AdobeStock

  • Der vzbv hat ein Jahr nach dem Kabinettsbeschluss die Maßnahmen zum Klimaschutzpaket 2030 nach ihrer verbraucherfreundlichen Umsetzung bewertet.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei der Energiewende stärker mitgenommen und entlastet werden.
  • Die Maßnahmen im Verkehrssektor wurden überwiegend verbraucherfreundlich umgesetzt, wichtige Schritte zu einer verbraucherfreundlichen Verkehrswende fehlen jedoch.

Die Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 mit dem Klimaschutzprogramm 2030 einen Maßnahmenkatalog beschlossen, mit dem sie die deutschen Klimaschutzziele 2030 und 2050 erreichen möchte. Einige der Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, bei anderen läuft der Gesetzgebungsprozess, wieder andere stehen noch ganz am Anfang oder wurden noch gar nicht angegangen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) legt ein Jahr nach dem Kabinettsbeschluss eine Bewertung der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen aus Verbrauchersicht vor.

„Insgesamt hat die Bundesregierung viele neue Maßnahmen für eine verbraucherfreundliche Klimawende angeschoben. Klimaschutz und Verbraucherschutz müssen jedoch Hand in Hand gehen. Dafür müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr mitgenommen werden: Sie müssen bei den Stromkosten stärker entlastet werden und bei den erneuerbaren Energien besser aktiv teilhaben können. Zudem brauchen wir für eine erfolgreiche Verkehrswende einen gesamtgesellschaftlichen Dialog“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Kosten der Energiewende nicht auf Verbraucher abwälzen

Im Energiesektor muss aus Verbraucherschutzsicht noch nachgebessert werden. Der vzbv unterstützt die Einführung einer klimawirksamen CO2-Bepreisung. Die geplanten Maßnahmen zur Rückerstattung der Einnahmen an die Gruppe der Verbraucher reichen aber nicht aus.

„Um eine wirkliche Entlastung zu erreichen, die auch beim Verbraucher ankommt, muss der Strompreis stärker als bisher angedacht gesenkt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre die Rückerstattung der CO2-Bepreisung an die Verbraucher durch einen Klimascheck“, so Klaus Müller.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien muss die aktive Teilhabe der Verbraucher als Prosumenten deutlich verbessert werden und die Energiewende in die Städte getragen werden. Denn nur gemeinsam mit Verbrauchern kann eine wirkliche Energiewende gelingen.

Mobilitätsbedürfnisse der Menschen berücksichtigen

Die Maßnahmen des Klimaschutzpakets im Verkehrssektor werden insgesamt eher verbraucherfreundlich umgesetzt. Mit der deutlichen Förderung des Schienenfernverkehrs und des ÖPNV investiert die Bundesregierung in klimaverträgliche Alternativen zum Auto und Flugzeug. Das kann Verbrauchern den Umstieg erleichtern. Um die Verkehrswende aber wirklich verbraucherfreundlich zu gestalten, fehlen wichtige Maßnahmen, vor allem die Einrichtung einer institutionellen Fahrgasstimme und der Hausanschluss Mobilität, also eine bundeseinheitliche Gewährleistungspflicht zur Sicherstellung von Mindesterreichbarkeitsstandards im öffentlichen Personenverkehr, damit Mobilität ohne eigenes Auto möglich wird.

„Dass die Deutsche Bahn angekündigt hat, die Preise zum Ende des Jahres zu erhöhen, ist wieder ein Schritt zurück. Die Preiserhöhung geht besonders auf Kosten von Pendlern und der Flexibilität der Verbraucher“, so Klaus Müller. 

Damit die Verkehrswende insgesamt gelingen kann, müssen die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen effizient und klimaverträglich erfüllt werden. Dies kann nur mit Beteiligung und Dialog erfolgreich umgesetzt werden. Der vzbv fordert daher einen gesamtgesellschaftlichen Dialog zur Verkehrswende.

Die Bewertung der Verbraucherfreundlichkeit des Klimaschutzpakets durch den vzbv finden Sie im Detail hier - und zusammengefasst in einem Dokument im Downloadbereich unten auf der Seite:
 

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Ab 2021 wird eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr (mit Ausnahme des Luftverkehrs) und Wärme eingeführt (Nicht-EHS-Sektoren).
  • Das nationale Emissionshandelssystem erfasst Emissionen aus der Verbrennung fossiler Benn- und Kraftstoffe.
  • Die Menge der Zertifikate ist von 2021 bis 2030 über Jahresbudgets gedeckelt. Ab 2026 soll die Menge jährlich abnehmen. Bis 2026 sollen die Zertifikate einen Festpreis haben (hier angegebene Preise pro Tonne CO2 beziehen sich auf die Einigung des Vermittlungsausschusses und weichen von den angegebenen Preisen im KSP 2030 ab):
    • 2021: 25 Euro
    • 2022: 30 Euro
    • 2023: 35 Euro
    • 2024: 45 Euro
    • 2025: 55 Euro
  • Ab 2026 sollen die Zertifikate in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 versteigert werden. Falls die Zertifikatemenge in 2021 bis 2025 nicht ausreicht, müssen zusätzliche Zertifikate aus dem Ausland hinzugekauft werden.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Mit der Einführung des CO2-Preises steigen die Kosten für die Nutzung fossiler Brennstoffe.
  • Die so entstehenden Kosten tragen Verbraucher, etwa bei der Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen oder durch Kraftstoffverbrauch. 
  • Die Kosten, die dem GHD-Sektor (Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungen) entstehen, können auf den Verbraucher übergewälzt werden. 
  • Die Einführung des CO2-Preises wirkt regressiv, d.h. die Gruppe der einkommensschwachen Verbraucher wird prozentual stärker belastet als die Gruppe der einkommensstarken Verbraucher.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahme?

  • Der vzbv unterstützt die Einführung einer klimawirksamen CO2-Bepreisung.
  • Die Einführung der CO2-Bepreisung muss mit einer vollständigen und sozial ausgeglichenen Rückerstattung der Einnahmen an die Gruppe der Verbraucher einhergehen.
  • Die bisher geschaffenen Maßnahmen zum Ausgleich des regressiven Charakters der CO2-Bepreisung gehen zwar in die richtige Richtung, reichen aber noch nicht aus.
  • Der vzbv fordert eine stärkere Entlastung der Verbraucher durch eine stärkere Reduzierung des Strompreises oder die Einführung eines Klimaschecks.

Bewertung

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Verbraucherfreundliche und verbraucherunfreundliche Aspekte halten sich in der Umsetzung der Maßnahme die Waage.

Weiterführende Links

Möglichkeiten für eine verbraucherfreundliche CO2-Bepreisung bei Strom und Wärme | Positionspapier des vzbv | 11.09.2018, Aktualisierung 12.07.2019

Fünf Punkte für eine verbraucherfreundlichere CO2-Bepreisung

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Zeitgleich zum Einstieg in die CO2-Bepreisung werden die EEG-Umlage und ggf. andere staatlich induzierte Preisbestandteile (Netzentgelte, Umlagen und Abgaben) schrittweise gesenkt.
  • 2021 wird die EEG-Umlage um ca. 1,75 Cent/kWh gesenkt, bis 2026 um ca. 3,3 Cent/kWh (hier angegebene Reduzierung der EEG-Umlage bezieht sich auf die Einigung des Vermittlungsausschusses und weichen von den Werten des KSP 2030 ab).

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Verbraucher in Deutschland haben im europäischen Vergleich sehr hohe Stromkosten.
  • Die Senkung des Strompreises notwendig für den Ausbau der Sektorkopplung; davon wiederum profitieren Verbraucher etwa durch geringere Preise fürs Heizen.
  • Die Senkung des Strompreises kann Belastung durch CO2-Bepreisung (teilweise) kompensieren.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahme?

  • Die beschlossene Senkung des Strompreises durch die Reduzierung der EEG-Umlage geht in die richtige Richtung.
  • Die beschlossene Senkung der EEG-Umlage reicht aber nicht aus, um regressive Wirkung der CO2-Bepreisung auszugleichen (vgl. Bach et al. 2020; Edenhofer et al. 2020).
  • Der vzbv fordert eine weitergehende Senkung des Strompreises um mindestens ca. 4 Cent/kWh.

Bewertung

Wenige verbraucherfreundliche Aspekte werden bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigt, insgesamt überwiegen aber verbraucherunfreundliche Aspekte in der Umsetzung.

Weiterführende Links

Energie: Verbraucher und Handel um Milliarden entlasten

Einzelhandel und Verbraucherschützer fordern Entlastung bei Strompreisen

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021 von 30 auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer.
  • Ab 2024 bis 2026 zusätzliche Erhöhung auf 38 Cent (hier angegebene Erhöhung bezieht sich auf die Einigung des Vermittlungsausschusses und weicht von den Werten des KSP 2030 ab).
  • Einführung einer Mobilitätsprämie für Geringverdiener ab 2021 bis 2026.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Die CO2-Bepreisung für die Emission fossiler Brennstoffe führt zu einem Preisanstieg bei Diesel und Benzin.
  • Besonders in ländlichen Regionen fehlt aber ein passendes ÖPNV-Angebot oder die nötige Ladeinfrastruktur, um kurzfristig auf alternative Mobilitätsangebote zurückgreifen zu können.
  • Von der Pendlerpauschale profitieren Vielverdiener überproportional, Geringverdiener, die wenig oder keine Einkommenssteuer zahlen, gar nicht.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahme?

  • Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist als Kompensation für die Einführung des CO2-Preises notwendig.
  • Die Einführung der neuen Mobilitätsprämie soll Verbrauchern zu Gute kommen, die aufgrund ihres geringen Einkommens nicht von der Pendlerpauschale profitieren.
  • Allerdings ist die Umsetzung der Mobilitätsprämie so kompliziert, dass offen ist, ob tatsächlich alle berechtigten Verbraucher davon profitieren.
  • Die Pendlerpauschale gehört grundsätzlich dahingehend reformiert, dass Vielfahrer nicht belohnt werden.

Bewertung

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Tendenziell ist die Umsetzung der Maßnahme zwar verbraucherfreundlich, aber wichtige verbraucherpolitische Aspekte fehlen entweder oder sind nicht konsequent umgesetzt.

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Klimapaket besser, aber nicht gut genug

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Erhöhung des Wohngelds um 10 Prozent.
  • Prüfung einer Änderung des Mietrechts, um die Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung zu begrenzen.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Die Einführung der CO2-Bepreisung führt zu einem Preisanstieg bei Heizungen mit fossilen Brennstoffen und somit zu Mehrkosten für Verbraucher.
  • Mieter haben keinen Einfluss darauf, welche Heizung in Ihrem Mietobjekt verbaut ist, müssen aber steigende Kosten tragen.
  • Eine begrenzte Umlagefähigkeit im Mietrecht könnte Anreize für Vermieter schaffen, in klimaschonende Heizungssysteme zu investieren.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahme?

  • Der vzbv unterstützt die Einführung einer klimawirksamen CO2-Bepreisung, sofern diese mit einer vollständigen und sozial ausgewogenen Rückerstattung verbunden ist.
  • Bisher gibt es keinen offiziellen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung auf die Mieter.
  • Die begrenzte Umlagefähigkeit ist notwendig hinsichtlich der Lenkungswirkung und einer sozial ausgewogene CO2-Bepreisung; ohne diese gibt es für Vermieter keinen Anreiz in klimaschonendere Heizungssysteme zu investieren, während Mieter keinen Einfluss auf die im Mietobjekt verbaute Heizung haben und die steigende Heizkosten durch die CO2-Bepreisung tragen müssen.

Bewertung

Wenige verbraucherfreundliche Aspekte werden bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigt, insgesamt überwiegen aber verbraucherunfreundliche Aspekte in der Umsetzung.

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Fünf Punkte für eine verbraucherfreundlichere CO2-Bepreisung

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Reduktion der Kohleverstromung auf 17 Gigawatt (GW) bis 2030 und auf 0 GW bis 2038.
  • Keine Genehmigung neuer Kohlekraftwerke.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Ausstieg aus der Kohleverstromung mit potentiellen Folgen für die Strompreisentwicklung.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahmen?

  • Der vzbv fordert im Falle eines Strompreisanstiegs in Folge des Kohleausstiegs eine entsprechende Kompensation über die Senkung der EEG-Umlage oder der Stromsteuer.
  • Zwar ist bei steigenden Strompreisen eine Kompensation über die Netzentgelte vorgesehen, die Verbraucher profitieren davon aber deutlich weniger als die Industrie.

Bewertung

Wenige verbraucherfreundliche Aspekte werden bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigt, insgesamt überwiegen aber verbraucherunfreundliche Aspekte in der Umsetzung.

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Kohleausstieg nicht zu Lasten privater Verbraucher umsetzen

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Die Ausbauziele für Windanlagen an Land (Onshore), auf See und Photovoltaik bis 2030 wurden angehoben. Die Ausbaupfade sollen ebenfalls angehoben werden.
  • Es ist den Bundesländern überlassen, ob dabei ein Mindestabstand von 1.000 Metern zum Wohngebiet gewährleistet sein muss. Kommunen sollen finanziell beteiligt werden.
  • Der Deckel von 52 GW  (PV-Deckel) für die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen wird abgeschafft.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Durch die Aufhebung des PV-Deckels und einer verbraucherfreundlichen Reform des Mieterstromgesetzes könnten Bewohner von Mehrfamilienhäusern von kostengünstigem Solarstrom profitieren.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahme?

  • Der vzbv hält die geplanten Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien bis 2030 für nicht ausreichend.
  • Der vzbv begrüßt die Aufhebung des PV-Deckels.
  • Der vzbv hält die geplanten Änderungen beim Mieterstrom für nicht ausreichend. Darunter fallen insbesondere die Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenstrom, die Nutzung in Quartiersansätzen und eine praktikable Lösung für Haushalte in Mehrfamilienhäusern mit zwei bis sechs Wohnungen.
  • Zusätzliche Ausnahmen für Unternehmen von der EEG-Umlage müssen – ebenso wie die „Besondere Ausgleichsregelung“ für die Industrie – steuerlich finanziert werden und dürfen nicht auf Verbrauchern abgewälzt werden.

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Verbraucherfreundliche und verbraucherunfreundliche Aspekte halten sich in der Umsetzung der Maßnahme die Waage.

Weiterführende Links

Mieterstrom bleibt die Ausnahme

Energiewende in die Städte bringen

Verbraucher in den Mittelpunkt der EEG-Reform stellen

Erneuerbare-Energien-Gesetz für Verbraucher nachbessern

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Das Energieeffizienzziel wird unverbindlich auf 30 Prozent festgelegt.
  • Ein Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz wird ungesetzt.
  • Initiierung eines breiten Dialogprozesses „Roadmap Energieeffizienz 2050“.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Energieeffizienz stellt einen der Eckpfeiler für die Senkung der Energiegesamtkosten dar und kann damit zu einer substantiellen finanziellen Entlastung für Verbraucher führen.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahme?

  • Aus Sicht des vzbv ist die unverbindliche Festlegung des Energieeffizienzziels unzureichend.
  • Der vzbv fordert vielmehr ein rechtsverbindliches Energieeffizienzziel.
  • Der vzbv fordert, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ innerhalb der Energieeffizienzstrategie gestärkt wird.
  • Der vzbv fordert darüber hinaus, dass die Einhaltung der nationalen Ziele jährlich überprüft wird und transparent durch Quantifizierungen und Monitoring dargestellt werden muss.

Bewertung

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Maßnahme wird verbraucherunfreundlich umgesetzt.

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Bundesregierung muss bei Energieeffizienz nachbessern

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Die steuerliche Förderung ist eine Alternative zur KfW-Förderung für Maßnahmen, die von der KfW als förderfähig eingestuft sind: 20 Prozent der Investitionssumme sind dann über drei Jahre absetzbar. Insbesondere Heizungstausch, neue Fenster, Dämmung.
  • Die KfW-Förderung wird um 10 Prozent für Einzelmaßnahmen auf 20 Prozent aufgestockt.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Energetische Gebäudesanierung ist ein wichtiger Baustein der Energieeffizienz und damit ein relevanter Kostenfaktor für Verbraucher.
  • Energieeffizienz stellt einen der Eckpfeiler für die Senkung der Energiegesamtkosten dar und kann damit zu einer substantiellen finanziellen Entlastung für Verbraucher führen.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahme?

  • Mit der Einführung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist eine langjährige Forderung des vzbv erfüllt worden.
  • Die Höhe und Dauer der Förderung sind aber unzureichend, der vzbv fordert eine steuerliche Förderung von jährlich 1,5 Milliarden Euro für die Dauer von mindestens 10 Jahren.

Bewertung

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Tendenziell ist die Umsetzung der Maßnahme zwar verbraucherfreundlich, aber wichtige verbraucherpolitische Aspekte fehlen entweder oder sind nicht konsequent umgesetzt.

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Klimapaket weder ausgegoren noch ausgewogen

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Bei der Erneuerung von Ölheizungsanlagen soll es einen Förderanteil von bis zu 40 Prozent für ein neues, effizientes Heizsystem geben.
  • Verbot des Einbaus von Ölheizungen ab 2026.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Die Einführung der CO2-Bepreisung für die Emissionen fossiler Brennstoffe führt zu steigenden Kosten bei der Nutzung von Ölheizungen.
  • Eine Förderung erleichtert den Umstieg auf neue, effiziente und klimaschonende Heizsysteme.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahmen?

  • Der vzbv begrüßt die Austauschprämie für Ölheizungen.
  • Der vzbv kritisiert aber, dass Ölheizungen als Hybridheizungen auch weiter im Neubaubereich Verwendung finden dürfen.

Bewertung

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Tendenziell ist die Umsetzung der Maßnahme zwar verbraucherfreundlich, aber wichtige verbraucherpolitische Aspekte fehlen entweder oder sind nicht konsequent umgesetzt.

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Checkliste: Wo das Klimapaket nachgebessert werden muss

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Eine Energieberatung ist für Wohngebäude zum Teil obligatorisch, z. B. bei Eigentümerwechsel.
  • Die Bundesförderungen für Energieberatung decken einen erheblichen Teil der Kosten. Im Programm Energieberatung für Wohngebäude bis zu 80 Prozent, im Programm Energieberatung der Verbraucherzentrale bis zu 100 Prozent.
  • Kosten werden über die bestehenden Förderprogramme gedeckt. Die Förderung wird von 60 auf 80 Prozent erhöht.
  • Es startet eine Informationskampagne „Deutschland macht’s effizient“.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Energieberatung hilft, die Energieeffizienz bei Wohngebäuden zu verbessern.
  • Energieeffizienz stellt einen der Eckpfeiler für die Senkung der Energiegesamtkosten dar und kann damit zu einer substantiellen finanziellen Entlastung für Verbraucher führen.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahme?

  • Der vzbv begrüßt insbesondere die Maßnahmen im Bereich der Energieberatung.

Bewertung

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Maßnahme wird verbraucherfreundlich umgesetzt.

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Überprüfung der geltenden Standards für Neubauten 2023.
  • Umgehende Weiterentwicklung der Standards nach Maßgabe des Ergebnisses der Überprüfung.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Die Verbesserung von Energieeffizienzstandards bei Neubauten führt zwar zunächst zu höheren Baukosten aber auch zu geringeren Energiekosten für Verbraucher.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahmen?

  • Der vzbv fordert die Verbesserung des Effizienzstandards für Neubauten von KfW 75 auf KfW 55.

Bewertung

Beurteilung nicht möglich, da keine der (Teil-)Maßnahmen umgesetzt wurden.

Weiterführende Links

Langfristige Renovierungsstrategie | Stellungnahme des vzbv zum Entwurf einer „Langfristigen Renovierungsstrategie für Deutschland“ | Mai 2020

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Bis 2030 Investitionen von 86 Mrd. Euro in die Erneuerung des Schienennetzes.
  • Einführung des Deutschlandtaktes, um attraktive Takte und schnelles Umsteigen zu ermöglichen.
  • Erhöhung der Regionalisierungsmittel, inkl. jährlicher Dynamisierung
  • Elektrifizierung, Digitalisierung von Leit- und Sicherheitstechnik sowie von Stellwerken.
  • Kapitalerhöhung der Deutsche Bahn AG in Höhe von 1 Mrd. Euro jährlich zwischen 2020 und 2030.
  • Reduzierung der Mehrwertsteuer für Bahnfahrten im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent.
  • Erhöhung der Luftverkehrsabgabe.
  • Verhinderung von Dumpingpreisen bei Flugtickets, indem diese nicht zu einem Preis unterhalb der anwendbaren Steuern, Zuschläge, Entgelte und Gebühren verkauft werden dürfen.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Verbraucher profitieren von steigender Qualität des Schienenverkehrs.
  • Höhere Taktung und verbesserte Umsteigemöglichkeiten steigern die Attraktivität des Bahnverkehrs.
  • Günstigere Preise und attraktive Angebote erleichtern Verbrauchern den Umstieg vom Flugzeug oder PKW auf die Bahn.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahmen?

  • Der vzbv begrüßt die Senkung des Mehrwertsteuersatzes beim Bahnfernverkehr und die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe.
  • Der vzbv begrüßt die Schritte hin zur hinreichenden und verstetigten Finanzierung des Schienenfern- und –nahverkehrs.
  • Der vzbv begrüßt die Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität, insbesondere Erarbeitung des Deutschlandtaktes.
  • Bisher fehlen aber Maßnahmen zur Verhinderung der Dumpingpreise im Flugverkehr; auf europäischer Ebene bedarf es einer einheitlichen Kerosinsteuer.
  • Die Kosten für den Schienenpersonenverkehr müssen durch die Halbierung der Trassen- und Stationsentgelte weiter gesenkt und Bahnfahrten damit attraktiver gemacht werden.
  • Darüber hinaus fordert der vzbv unabhängige Qualitätstest für den Personennah- und -fernverkehr und die Formulierung von Benchmarks für das Angebot.
  • Außerdem sollten bei der Deutschen Bahn AG Verbraucher- und Fahrgastverbände den Aufsichtsrat unterstützen.

Bewertung

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Tendenziell ist die Umsetzung der Maßnahme zwar verbraucherfreundlich, aber wichtige verbraucherpolitische Aspekte fehlen entweder oder sind nicht konsequent umgesetzt.

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Erhöhung der Bundesmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für den Ausbau des ÖPNV ab 2021 auf jährlich 1 Mrd. Euro, inkl. Nutzung der Mittel für die Sanierung der Infrastruktur.
  • Weitere Erhöhung der Mittel nach dem GVFG ab 2025 auf 2 Mrd. Euro jährlich.
  • Förderaktivitäten, damit bis 2030 50 Prozent der Stadtbusse elektrisch fahren.
  • Unterstützung von 10 Modellprojekten zur Stärkung des ÖPNV, darunter die Einführung des 365 Euro-Tickets.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Verbraucher profitieren von steigender Qualität des ÖPNV.
  • Eine höhere Taktung und zusätzliche Angebote steigern die Attraktivität des ÖPNV.
  • Günstigere Preise und attraktive Angebote erleichtern Verbrauchern den Umstieg vom PKW auf den ÖPNV.
  • Vor allem in ländlichen geprägten Regionen haben Verbraucher derzeit kaum Möglichkeiten etwa für Arbeitswege, Arztbesuche oder Einkäufe auf ein eigenes Auto zu verzichten.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahmen?

  • Der vzbv fordert eine hinreichende und verstetigte Finanzierung des ÖPNV. Die Erhöhung der Bundesmittel ist ein wichtiger Schritt, um den ÖPNV zu sichern und auszubauen.
  • Das 365-Euro-Ticket kann die kostenseitige Hürde zum ÖPNV abbauen, aber bevor über Preisreduzierungen nachgedacht wird, müssen das Angebot und die Qualität deutlich verbessert werden.
  • Langfristig muss ein Erreichbarkeitsanspruch eingeführt werden, der allen Verbrauchern eine selbstbestimmte Mobilität ohne eigenes Auto ermöglicht.
  • Dabei unterscheiden sich jedoch die Erreichbarkeitsstandards zwischen Stadt und Land: neue Mobilitätsangebote (z.B. on Demand-Dienste) können insbesondere in nachfrageschwachen Regionen den klassischen ÖPNV ergänzen und den ÖV somit wirtschaftlicher aber auch ökologisch effizienter machen.

Bewertung

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Tendenziell ist die Umsetzung der Maßnahme zwar verbraucherfreundlich, aber wichtige verbraucherpolitische Aspekte fehlen entweder oder sind nicht konsequent umgesetzt.

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Verlängerung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität bis 2030.
  • Verlängerung der Kaufprämie für Kfz mit alternativen Antrieben über 2021 hinaus.
  • Anhebung der Kaufprämie für Kfz unter 40.000 Euro.
  • Reform der Kfz-Steuer für eine stärkere Lenkungswirkung beim Neuwagenkauf hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Antrieben.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Steuerliche Förderungen und finanzielle Unterstützung helfen Verbrauchern beim Umstieg auf emissionsarme oder emissionsfreie Fahrzeuge.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahmen?

  • Der vzbv begrüßt die gezielte Förderung batterieelektrischer Autos.
  • Der vzbv begrüßt die Verdopplung des staatlichen Förderanteils. Mit dem Innovationsbonus werden batterieelektrische Autos preislich im Vergleich zum Verbrenner attraktiv. Der vzbv hat jedoch eine noch stärkere Förderung kleiner und preisgünstiger E-Autos gefordert.
  • Die verabschiedete Kfz-Steuerreform ist ein erster Schritt, um emissionsarme Fahrzeuge angemessen zu entlasten und große, emissionsreiche Fahrzeuge zu belasten. Eine starke Lenkungswirkung kann mit den beschlossenen Änderungen nicht erreicht werden. Der vzbv fordert eine grundlegende Reform des Steuer- und Abgabensystem.

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Tendenziell ist die Umsetzung der Maßnahme zwar verbraucherfreundlich, aber wichtige verbraucherpolitische Aspekte fehlen entweder oder sind nicht konsequent umgesetzt.

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Verbrauchern Einstieg in die Elektromobilität erleichtern

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Masterplan Ladeinfrastruktur mit dem Ziel, bis 2030 1 Mio Ladepunkte zu errichten.
  • Förderung gemeinsam genutzter privater und gewerblicher Ladeinfrastruktur.
  • Änderungen im Mietrecht und Wohneigentumsgesetz (WEG) zur einfacheren Errichtung von Ladeinfrastruktur.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Der Umstieg von Autos mit Verbrennungsmotor auf klimaschonendere E-Autos benötigt eine entsprechende Ladeinfrastruktur.
  • Verbraucher müssen einfach, schnell und überall die Möglichkeit zum Laden ihres E-Autos haben.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahmen?

  • Der vzbv fordert eine hinreichende öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur und begrüßt daher die Schritte des Masterplan Ladeinfrastruktur.
  • Der vzbv fordert darüber hinaus eine Harmonisierung der Zugangs- und Bezahlsysteme. Hier sieht der vzbv eine positive Entwicklung, die allerdings noch nicht an ihrem Ende angekommen sein kann.
  • Der vzbv begrüßt auch die zunehmende Einhaltung der Mess- und Eichvorschriften bei den Ladepunkten.
  • Bei den Erleichterungen zum Einbau von Wallboxen in Mehrfamilienhäusern sieht der vzbv positive Entwicklungen. Das angekündigte Bundesprogramm zur finanziellen Förderung privater Ladepunkte stellt an förderfähige Wallboxen jedoch hohe technische Ansprüche. Daher werden nur wenige Verbraucher davon profitieren.

Bewertung

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Tendenziell ist die Umsetzung der Maßnahme zwar verbraucherfreundlich, aber wichtige verbraucherpolitische Aspekte fehlen entweder oder sind nicht konsequent umgesetzt.

Worum geht es bei der Maßnahme?

  • Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) als Voraussetzung für neue digitale Mobilitätsdienste.

Warum ist die Maßnahme verbraucherreleant?

  • Digitale Mobilitätsdienste vereinfachen Verbrauchern den Zugang zu Sharing-Angeboten und damit die passgenaue Auswahl benötigter Mobilitätsdienste.

Wie bewertet der vzbv die Umsetzung der Maßnahmen?

  • Das bisher vorliegende Eckpunktepapier zur Reform des PBefG bietet verbraucherfreundliche Ansätze. Allerdings ist offen, welche davon letztendlich Eingang in den Gesetzesvorschlag und -beschluss finden. Offen ist auch, inwiefern möglicherweise verbraucherfreundliche Maßnahmen auch tatsächlich vor Ort umgesetzt werden, da das Eckpunktepapier die finale Entscheidung über die Umsetzung einiger Punkte den Kommunen überlässt.
  • Der vzbv fordert die Möglichkeit zur Verkehrsmittelübergreifenden Buchung. Dazu müssen alle gewerblichen Anbieter relevante Informationen und (Echtzeit)daten zu ihren Mobilitätsplattformen im Sinne des Open Data-Ansatzes zur Verfügung stellen sowie den Vertreib über standardisierte Schnittstellen öffnen.
  • Auch für Mobilitätsdienstleistungen wie Sharing-Angebote, Fahrgemeinschaften oder Fahrdienste ist der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent festzulegen.

Bewertung

Wenige verbraucherfreundliche Aspekte werden bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigt, insgesamt überwiegen aber verbraucherunfreundliche Aspekte in der Umsetzung.

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Verbraucherpolitik-Check zum Klimaschutzprogramm 2030 | September 2020

Verbraucherpolitik-Check zum Klimaschutzprogramm 2030 | September 2020

Verbraucherpolitik-Check zum Klimaschutzprogramm 2030 | September 2020

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