- vzbv: Anbieter verstoßen gegen die Preisangabenverordnung.
- Firmen rechnen Strom für E-Autos nach Zeit statt nach Kilowattstunden ab.
- vzbv fordert verbraucherfreundlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat drei Betreiber von Ladestationen für E-Autos wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt. Die Verbraucherschützer werfen den Anbietern eine intransparente Preisgestaltung vor. Kunden wissen oft nicht, wie viel sie für eine Kilowattstunde Strom an der Ladesäule zahlen müssen oder werden ohne erkennbaren Grund mit drastischen Preiserhöhungen konfrontiert. Abgemahnt wurden die Digital Charging Solutions GmbH, die Plugsurfing GmbH und ein weiterer Anbieter. Gleichzeitig begrüßt der vzbv die Pläne der Bundesregierung, die das Bezahlen an der Ladesäule einfacher machen sollen.
„Die Zukunft der Elektromobilität hängt nicht nur vom Ausbau der Ladestationen, sondern auch von fairen und transparenten Tarifen ab“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Davon kann derzeit oft noch keine Rede sein. Statt verbrauchsabhängig nach der gelieferten Energiemenge müssen Kunden teilweise nach Ladezeit bezahlen. Immer wieder müssen Kunden zudem aufgrund ihres Ladeverhaltens hohe Preise zahlen – ohne dass erkennbar ist, warum.“
Strompreis nach Zeit statt nach Energiemenge
In Tarifen der Digital Charging Solutions GmbH wurden die Preise für das Stromtanken an der Ladesäule nach Minuten abgerechnet. Die Plugsurfing GmbH berechnete für einen Teil seiner Ladestationen einen „Sessionpreis, nach Zeit“. Der vzbv sieht darin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, die als Mengeneinheit für den Arbeitspreis eine Kilowattstunde vorschreibt. Ein nach Zeit bezahlter Preis steht dagegen in keiner Relation zur gelieferten Energiemenge. Die Ladezeit hängt unter anderem von der Abgabeleistung der Ladesäule, vom Ladezustand und der Kapazität der in den Elektrofahrzeugen verbauten Batterien sowie von der Außentemperatur ab. Wird nach Zeit abgerechnet, wissen Kunden daher nicht, wie viel sie für eine Kilowattstunde Strom zahlen müssen. Ein Preisvergleich wird dadurch unmöglich.
Preis vom Ladeverhalten abhängig
Einen anderen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sieht der vzbv im neuen Preismodell eines dritten Anbieters. Die vom Unternehmen bei dessen Einführung veröffentlichten Preise gelten nicht für alle Kunden. Einige erhielten schon kurze Zeit später die Mitteilung über saftige Preiserhöhungen bis über 100 Prozent. Darin hieß es: „Der neue Preis bemisst sich an Deinem aktuellen Ladeverhalten.“
„Es ist unklar, warum bestimmte Kunden wesentlich mehr als die zunächst angegebenen Preise zahlen müssen und andere nicht“, kritisiert Kerstin Hoppe vom vzbv. „Kunden erfahren nicht, welches Ladeverhalten zu welchen Preisen führt. Damit ist das Preismodell völlig intransparent und nach unserer Auffassung rechtswidrig.“
Anbieter reagieren unterschiedlich
Die Anbieter haben unterschiedlich auf die Abmahnungen des vzbv reagiert. Digital Charging Solutions hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sein Preissystem auf eine Abrechnung nach Kilowattstunden umgestellt. Plugsurfing gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab. Deshalb hat der vzbv Klage beim Landgericht Berlin eingereicht (Az. 16 O 352/20). Das Abmahnverfahren gegen den dritten Anbieter ist noch offen.
Einfaches Laden ermöglichen
Der vzbv sieht im verbraucherfreundlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität einen wichtigen Baustein für wirksamen Klimaschutz. Die Verbraucherschützer begrüßen deshalb den Plan des Bundeswirtschaftsministeriums, wonach Ladesäulenbetreiber die Bezahlung mit Debit- und Kreditkarte anbieten müssen. ,„Das Laden eines E-Autos muss so einfach und komfortabel wie möglich sein, um Verbrauchern den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern“, sagt Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität und Reisen beim vzbv.
Um für mehr Preistransparenz an der Ladesäule zu sorgen, fordert der vzbv zudem eine standardisierte Schnittstelle für die Datenübermittlung. Dies müsse für alle öffentlich zugänglichen Ladesäulen wie an Supermärkten, Tankstellen oder Parkplätzen gelten und Standortinformationen, dynamische Daten wie den Belegungsstatus sowie Preisinformationen beinhalten.