Das Bundeskanzleramt hat laut Medienberichten die für gestern geplante Veröffentlichung von Eckpunkten eines Lieferkettengesetzes verhindert. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wollten damit den ersten Schritt in Richtung der rechtsverbindlichen Verankerung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten gehen, damit nachhaltiger Konsum für Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert werden kann. Dazu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):
„Für Verbraucher ist die Entscheidung des Kanzleramts enttäuschend. Sie würden von einem Lieferkettengesetz profitieren, weil es ihnen nachhaltigen Konsum deutlich leichter machen würde. Nachhaltiger Konsum beginnt am Anfang der Lieferkette. Wenn Unternehmen unsozial und unökologisch produzieren, können es Verbraucher beim Einkauf nicht mehr ändern. Deshalb ist neben dem Vorsorgeprinzip auch das Verursacherprinzip entscheidend. Das heißt, es müssen klare Regeln gelten, wo und wie Produkte für Verbraucher hergestellt werden. Bei Missachtung müssen Sanktionen greifen.
Ein Lieferkettengesetz gibt den Unternehmen Rechtssicherheit und schafft klare und verbindliche Regeln, die für alle Unternehmen gelten. Insofern ist der Vorstoß von Bundesentwicklungs- und Bundesarbeitsministerium zu begrüßen. Da man globale Lieferketten aber nicht allein national regeln kann, muss einem deutschen Lieferkettengesetz zusätzlich ein ehrgeiziges europäisches Gesetz folgen.
Erst wenn nachhaltiges Wirtschaften zum neuen Mainstream wird, kann nachhaltiger Konsum für Verbraucher zur ersten Wahl werden.“