Datum: 26.02.2015

Interview | Erneut Abmahnung und Unterlassungsverfahren gegen Facebook

Sendefähige O-Töne

Kopfhörer, Handy und Tablet liegen auf Tisch

Der vzbv hat gegen Facebook erneut ein Unterlassungsverfahren eingeleitet und das Unternehmen abgemahnt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie gegen geltendes Recht. Als irreführend bezeichnet der vzbv unter anderem die Aussage auf der Startseite von Facebook: „Facebook ist und bleibt kostenlos.“

Der vzbv bietet die sendefähigen Audiobeiträge und O-Töne zum kostenlosen Download an. Bitte nennen Sie bei der Nutzung eines Podcasts oder von O-Tönen als Quelle "Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)" mit dem Deeplink zum Podcast.

O-Töne mit

  • Carola Elbrecht, Leiterin des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

O-Ton 1: Was ist der Anlass für die Abmahnung?
Facebook hat im Januar seine Nutzungsbedingungen und die Datenrichtlinie geändert. Das haben wir zum Anlass genommen, diese entsprechend zu überprüfen. Ziel solch einer Abmahnung ist es, dass abgemahnte Unternehmen dazu zu verpflichten, sich künftig rechtskonform zu verhalten. Betreffend Facebook bedeutet das aktuell, dass die Klauseln, die wir jetzt hier abgemahnt haben, in Zukunft so nicht mehr verwendet werden dürfen und bestimmte, aus unserer Sicht wettbewerbswidrige Praktiken auch unterlassen werden.

O-Ton 2: Was passiert, wenn Facebook nicht reagiert?
Wir haben Facebook für die Abgabe der Unterlassungserklärung eine Frist bis zum 16. März gesetzt. Hierauf kann jetzt Facebook entsprechend reagieren. Wenn Facebook nicht bereit ist, die Unterlassungserklärung abzugeben, dann werden wir mit Sicherheit auch den Rechtsweg beschreiten und Klage erheben.

O-Ton 3: Was kritisieren sie an den Klauseln?
Wir haben insgesamt 19 Klauseln abgemahnt, jeweils aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie. Überwiegend kritisieren wir, dass Facebook die Daten der Nutzer verwendet, ohne sich dafür rechtskonform eine Einwilligung einzuholen. Viele Klauseln sind aus unserer Sicht auch intransparent. Es geht nicht direkt daraus hervor, wozu Facebook eigentlich die Daten erhebt und weiter verwendet. Das ist der Hauptkritikpunkt hinsichtlich der unzulässigen Klauseln.

O-Ton 4: Gibt es weitere Kritikpunkte?

Wir kritisieren weiterhin in unserer Abmahnung die teilweise sehr offenen Voreinstellungen in der Privatsphäre des einzelnen Nutzers. Das heißt, wer darf was jetzt in den einzelnen Profilen oder der Chroniken sehen? Sind das nur Freunde oder Freunde der Freunde? Auch das Auffinden der Nutzerdaten über externe Suchmaschinen wie Google halten wir für rechtlich unzulässig, weil es nach unserer Auffassung hierfür auch ganz klar einer Einwilligung durch den Nutzer bedarf und nicht einfach durch Facebook voreingestellt werden dürfte.

O-Ton 5: Facebook wirbt mit der kostenlosen Nutzung. Warum ist das ein Problem?
Das Problem bei der Formulierung, dass Facebook kostenlos ist und auch kostenlos bleibt, ist, dass es den Anschein erweckt, als ob Facebook tatsächlich kostenlos genutzt werden kann. Das ist nach unserer Auffassung nicht der Fall. Facebook arbeitet hier ganz klar mit den Daten. Zwar zahlt der Nutzer nicht direkt mit Geld, aber der Gegenwert sind ja schon die Daten, worüber Facebook sein Geschäftsmodell betreibt, um auch Werbung einspielen zu können.

O-Ton 6: Lässt sich die Weitergabe von Daten überhaupt verhindern?       
Es ist natürlich schon schwer zu verhindern, dass Facebook die Daten weitergibt. Das ist das Geschäftsmodell, dass dahinter steckt, und so funktioniert nun mal ein soziales Netzwerk, dass man eben auch bestimmte Daten von sich preisgibt. Das Problem ist, dass Facebook sehr offene Privatsphäreneinstellungen hat. Der Nutzer sollte schon darauf achten, wenn er Facebook nutzt, bestimmte Voreinstellungen, die Facebook sehr großzügig voreingestellt hat, zu deaktivieren und versuchen, dass so wenig Daten wie möglich an andere Kreise weiter gegeben werden.

O-Ton 7: Raten Sie davon ab, Facebook zu nutzen?       
Es geht uns mit dieser Abmahnung nicht darum, den Dienst Facebook oder andere Dienste, die Daten erheben zu verbieten. Wichtig ist einfach nur, dass die Nutzer wissen müssen, was mit ihren Daten geschieht, wohin die weiter gegeben werden, wozu sie verwendet werden. Das sehen wir bei Facebook nicht. Facebook arbeitet aus unserer Sicht sehr intransparent. Insofern können die Nutzer auch nicht bewusst und freiwillig in ihre Datenverwendung einwilligen, weil sie gar nicht wissen was mit ihren Daten geschieht.
 

Autor: Erich Wittenberg – www.wittenbergmedia.de

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