Im Rahmen des Schwarmfinanzierung-Begleitgesetzes wurde der Provisionsdeckel bei Restschuldversicherungen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Zur Anhörung im Finanzausschuss hat der vzbv eine Stellungnahme abgegeben und den Provisionsdeckel als einen ersten Schritt, um die teilweise als sittenwidrig eingestufte Produktgestaltung unverzüglich zu unterbinden, begrüßt.
Erforderlich sind jedoch weitere Schritte, um den Missstand in der Restschuldversicherung wirksam abzustellen:
- Der Verkauf der Restschuldversicherung muss zeitlich von der Kreditvergabe entkoppelt werden.
- Die Prämie für die Restschuldversicherung muss als laufender, monatlicher Beitrag ausgestaltet sein und darf nicht über den Kredit finanziert werden.
- Alle Verkäuferinnen und Verkäufer dieser Versicherungen müssen die Anforderung an die Berufszulassung sowie Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen.
Die gesamte Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.