Datum: 21.02.2018

Objektives Ranking auf Vergleichswebseiten sichern

Stellungnahme des vzbv über Anforderungen an Vergleichswebseiten nach dem Zahlungskontengesetz

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Quelle: Peter Atkins – fotolia.com

Aufgrund einer EU-Richtlinie ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verpflichtet, nationale Regelungen mit dem Ziel zu erlassen, auf Vergleichswebseiten objektives und unabhängiges Ranking von Zahlungskonten sicherzustellen. Deshalb hat das BMF den Entwurf einer Vergleichswebsitesverordnung für Zahlungskonten vorgelegt. Hierzu hat der vzbv eine Stellungnahme abgegeben.

Der vzbv begrüßt das Anliegen, hält die Umsetzung aber für insgesamt nicht gelungen. Es fehlen wichtige Qualitätskriterien, wie etwa die Gewährleistung einer vollständigen oder zumindest hohen Marktabdeckung von Zahlungskontenvergleichen. Den Interessenkonflikten, die durch die provisionsbasierte Vergütung entstehen, werden im Verordnungsentwurf keine konkreten Regelungen entgegengesetzt. Viele Rechtsbegriffe in der Verordnung sind zu unbestimmt, um disziplinarischen Charakter entfalten zu können. Da jedoch aktuell die Rankings von Zahlungskonten gerade nicht objektiv und unabhängig erfolgen, sind konkret gefasste gesetzliche Regelungen mit Handlungsvorgaben für Betreiber von Vergleichswebsites nach Auffassung des vzbv unabdingbar.

Die komplette Stellungnahme können Sie im Download-Bereich herunterladen.

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Objektives Ranking von Zahlungskonten auf Vergleichswebseiten sichern | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands | 21.02.2018

Objektives Ranking von Zahlungskonten auf Vergleichswebseiten sichern | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands | 21.02.2018

Objektives Ranking von Zahlungskonten auf Vergleichswebseiten sichern | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands | 21.02.2018

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