Mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG), dem dritten großen Digitalisierungsgesetz in dieser Legislaturperiode, unternimmt die Bundesregierung weitere Anstrengungen, die Gesundheits- und Pflegeversorgung zu digitalisieren.
In seiner Stellungnahme vom 14. Dezember 2020 zum Referentenentwurf hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits über die angestrebten gesetzlichen Änderungen sowohl in der Gesundheits- wie Pflegeversorgung geäußert.
Zu den wichtigsten Änderungen dieses Entwurfs zählen u.a.
- die erstmalige Einführung, respektive Weiterentwicklung, von digitalen Anwendungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung,
- die Weiterentwicklung des elektronischen Rezepts und der elektronischen Patientenakte sowie
- die Weiterentwicklung des im September 2020 eingeführten Nationalen Gesundheitsportals.
Positiv zu bewerten ist, dass mit dem vorgelegten Entwurf weitere Schritte unternommen werden, die pflegerische Versorgung in Deutschland digitaler zu gestalten. Es gibt jedoch noch Nachbesserungsbedarf in vielen Punkten, zum Beispiel in Bezug auf eine bisher fehlende Gesamtstrategie sowie weitere Maßnahmen, um die pflegerische Versorgung umfassend zu digitalisieren, oder die Erstattungsfähigkeit von digitalen Pflegeanwendungen.
Die gesamte Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.