Eine zweimalige wöchentliche Kontrolle einer Ferienhausheizung während der Heizperiode ist ausreichend.
Der Eigentümer eines Ferienhauses hatte seine Versicherung verklagt. Diese wollte den durch den Ausfall der Heizung verursachten Frostschaden nicht regulieren.
Das OLG Oldenburg urteilte im Sinne des Kunden. Es hielt eine zweimalige wöchentliche Überprüfung der Heizung während der Heizperiode für ausreichend, zumal die Heizung im Jahr 2009 installiert und der Schaden im Jahr 2012 eingetreten war. Außerdem waren die Heizungen auf die „Sternchen“-Position, teilweise auch auf Stufe 1 eingestellt und das „Ferienprogramm“ mit Frostschutz war einprogrammiert. Das Gericht sah es auch nicht als schädlich an, dass es sich bei dem Gebäude um ein Ferienhaus, was teilweise nur am Wochenende oder in der Ferienzeit bewohnt war, handelte. Dies sei gerade nicht mit einem unbewohnten Gebäude vergleichbar.
Ebenfalls unschädlich war, dass das Gebäude auch an Feriengäste vermietet wurde. Dadurch würde sich keine Gefahrerhöhung ergeben, die der Versicherung hätte angezeigt werden müssen. Letztlich hat das Oberlandesgericht nur einen kleinen Teil des vom Kunden für Eigenarbeit bei der Schadensbehebung angesetzten Anteils als nicht erstattungsfähig angesehen.
Datum der Urteilsverkündung: 23.12.2015