Die Gestaltung des Bestellbuttons für einen kostenlosen Probemonat des Dienstes Amazon Prime Instant Video entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom 5. März 2015 und gab damit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.
Amazon hatte den Bestellbutton zunächst mit der Aufschrift „Jetzt anmelden“ versehen und diese Beschriftung nach Beanstandung durch den vzbv geändert in „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“.
Der vzbv klagte gegen beide Gestaltungen und bekam nun vor Gericht Recht. Das Landgericht Köln erklärte beide Gestaltungen für unzulässig. Nach Ansicht der Richter war der Gesamtpreis für das sich anschließende kostenpflichtige Abonnement nicht ausreichend ausgewiesen. Zudem entsprachen die beanstandeten Beschriftungen des Buttons nicht den gesetzlichen Regelungen.
Nach der seit dem 13. Juli 2014 geltenden Rechtslage muss bei Online-Bestellungen die Schaltfläche gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
Landgericht Köln, 31 O 247/14 - Urteil vom 05.03.2015 - nicht rechtskräftig
Datum der Urteilsverkündung: 17.03.2015