- Smart-Home-Produkte sind auf der IFA wieder sehr präsent.
- Probleme gibt es bei der Kombinierbarkeit von Produkten sowie bei Datenschutz- und Haftungsfragen.
- Der vzbv fordert, dass Verbraucherrechte bei Smart-Home-Produkten sichergestellt werden.
Ob Kühlschrank, Beleuchtung oder Staubsauger – immer mehr Haushalts- und Elektrogeräte können per Smartphone gesteuert werden und sich untereinander vernetzen. Auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin werden solche Smart-Home-Geräte aktuell präsentiert. In einem Hintergrundpapier identifiziert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Handlungsbedarf im Bereich Haftung, bei der Kombinierbarkeit der technischen Systeme sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz.
„Vernetzte Geräte und Smart-Home-Anwendungen werden für Verbraucher immer wichtiger. Als Verbraucherschützer müssen wir dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Zuhause genauso abgesichert sind wie im analogen Zuhause“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Es braucht einheitliche technische Standards, damit Verbraucher nicht an einen Anbieter gebunden sind, und es muss sichergestellt werden, dass die Geräte sicher sind und Verbraucher rechtlich abgesichert.“
Verbraucher haben Informationsbedarf
Unter „Smart Home“ werden technische Verfahren, Systeme und Dienste in der Wohnung und der Wohnumgebung verstanden, die auf vernetzten Geräten und automatisierbaren Abläufen basieren. Für Verbraucher kann das Vorteile bringen, etwa mehr Wohn- und Lebensqualität, mehr Sicherheit sowie die Einsparung von Energie.
Es besteht aber auch Informationsbedarf auf Verbraucherseite, so Klaus Müller: „Längst nicht jeder Verbraucher weiß, was Smart Home genau ist.“ Verbraucher sollten sich vor dem Kauf gut informieren. Denn die Produkte sind oft nicht miteinander kompatibel. Außerdem ist für Verbraucher meistens nicht erkennbar, was mit den Daten passiert, die die Geräte erheben. Häufig verfügen vernetzte Geräte nicht über ausreichenden Schutz mit Blick auf IT-Sicherheit. Hier ist mehr Transparenz erforderlich, aber es müssen vor allem auch Mindestanforderungen für vernetzte Geräte zur Sicherstellung eines hohen IT-Sicherheitsschutzes definiert werden.
Beim gesetzlichen Rahmen besteht Anpassungsbedarf
Neben Kompatibilität und Datenschutz gibt es weitere Probleme. Beispielsweise die Frage, wer haftet, wenn durch ein Gerät ein Schaden verursacht wurde. Mit zunehmender Automatisierung ist nicht mehr eindeutig nachvollziehbar, wer ein Gerät bedient hat. Intelligente vernetzte Produkte können Anweisungen nicht nur vom Besitzer, sondern auch von Dritten empfangen. Sie können mit anderen Produkten interagieren und ihre Funktionen so eigenständig weiterentwickeln. Ab einem bestimmten Grad der Autonomisierung kann nicht mehr mit Sicherheit gesagt werden, ob die relevanten Informationen vom Nutzer des Systems oder von Dritten stammen oder vom Produkt selbst kreiert wurden. Dementsprechend unklar ist, wer bei welchen Problemen haften muss.
Für Verbraucher wird es immer schwerer feststellbar, an wen sie sich mit Regressforderungen wenden können oder wer bei Sicherheitslücken haftet. Oft hängt es zudem von Dritten, die nicht Vertragspartner sind, ab, ob ein Gerät in vollem Umfang funktioniert. Welche Ansprüche Verbraucher bei daraus resultierenden Problemen haben, ist aktuell sehr fraglich.
„Der vzbv fordert eine umfassende Überprüfung des gesetzlichen Rahmens für Smart-Home-Produkte und -Anwendungen. Haftungsfragen müssen geklärt, die Datenschutzgesetze eingehalten werden und die IT-Sicherheit der Produkte gewährleistet sein“, so Müller. Darüber hinaus müsse jeder Verbraucher selbst entscheiden können, ob er vernetzte Produkte nutzen möchte oder nicht. „Die Möglichkeit analog zu wohnen, muss unbedingt gewahrt bleiben.“
Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert von den Parteien, die Bedürfnisse von Verbrauchern in den Programmen, im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag in den Fokus zu stellen. Eine Kernforderung des vzbv umfasst den Schutz von Verbrauchern vor Diskriminierung in der digtialen Welt. Mehr Informationen hier und unter dem Hashtag #VerbraucherZählen.