Bundesregierung und Autobranche haben sich am heutigen Mittwoch zum Dieselgipfel in Berlin getroffen, um über Dieselnachrüstungen und drohende Fahrverbote zu diskutieren. Hersteller bieten Software-Updates für Euro-5- und Euro-6-Pkw sowie eine Umtauschprämie für alte Dieselfahrzeuge an. Dazu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):
„Die Bundesregierung und die Autobranche haben den Dieselgipfel vor die Wand gefahren. Es wurde die Chance vertan, Verbrauchern mit finanziellen Entschädigungen, rechtsverbindlichen Garantien und klaren Informationen entgegenzukommen. Verbraucherinteressen wurden einmal mehr ausgebremst.
Dass die Hersteller für die Kosten der Software-Updates bei Dieselautos aufkommen, ist eine Selbstverständlichkeit. Dafür hätte es den Gipfel nicht gebraucht. Dass Umtauschprämien von der Industrie gezahlt werden, ist zu begrüßen. Verbraucher aber warten nach wie vor auf rechtsverbindliche Garantien der Hersteller für alle negativen Auswirkungen einer Nachrüstung. Es muss klar sein, wer für spätere Folgeschäden zahlt.
Auch Entschädigungen für manipulierte Diesel wurden bislang nicht in Aussicht gestellt. Das ist aber das große Thema betroffener Verbraucher. Sie haben nicht nur den Schaden, sondern auch Ärger – darum sollten sich die Autohersteller endlich kümmern. Wir brauchen ein Signal, dass sich Bundesregierung und Wirtschaft für eine Musterfeststellungsklage stark machen.
Die Unsicherheit der Verbraucher bleibt: Dürfen sie ihr Fahrzeug weiter nutzen? Droht eine Stilllegung? Denn ob die Software-Updates reichen, um vor Fahrverboten zu schützen, ist zweifelhaft.
Wir fordern einen zweiten Autogipfel nach dem Dieselgipfel. Dann aber bitte schön auch mit Verbrauchervertretern am Tisch. Es kann nicht sein, dass die Interessen von Millionen Autofahrern und Millionen Menschen, die von den Stickoxidemissionen betroffen sind, außen vor bleiben.“
Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert von den Parteien, die Bedürfnisse von Verbrauchern in den Programmen, im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag in den Fokus zu stellen. Eine Kernforderung des vzbv umfasst die Einführung einer Musterfeststellungsklage. Weitere Informationen finden Sie hier.
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