- Nach Ansicht des vzbv verstößt der StreamOn-Tarif der Deutschen Telekom gegen die Regeln der Netzneutralität.
- Er bringt langfristig erhebliche Nachteile für Verbraucher: weniger Wahlfreiheit und teurere Tarife.
- Der vzbv fordert die Bundesnetzagentur auf, den Tarif zu verbieten.
Das „StreamOn“-Angebot der Deutschen Telekom verstößt gegen die Regeln der Netzneutralität. Es bringt langfristig erhebliche Nachteile für Verbraucher. Zu dieser Einschätzung kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in seiner Stellungnahme. Er fordert die Bundesnetzagentur auf, das Angebot zu verbieten.
„Das StreamOn-Geschäftsmodell der Deutschen Telekom verletzt die Netzneutralität. Es verringert auf lange Sicht die Wahlfreiheit der Verbraucher bei Streamingdiensten, führt zu höheren Mobilfunkpreisen und wirkt sich negativ auf Innovationen aus. Daher sollte die Bundesnetzagentur das Angebot verbieten“, sagt Florian Glatzner, Medienexperte beim vzbv.
Was sind Zero-Rating-Angebote?
Mit Zero-Rating Angeboten können Mobilfunkanbieter festlegen, dass die Nutzung festgelegter Dienste, etwa Video- oder Audiostreams, nicht auf das Datenvolumen ihrer Kunden angerechnet wird. Ein solches Angebot bietet die Deutsche Telekom seit dem 4. April 2017 unter dem Namen „StreamOn“ an. Die Zusatzoption können Kunden mit höherpreisigen Verträgen optional hinzubuchen. Das verbrauchte Datenvolumen von Partnerunternehmen der Telekom wird dann nicht auf das Inklusivvolumen angerechnet.
Die Option ist zwar kostenlos, führt aber dazu, dass die Auflösung von Videostreams sämtlicher Anbieter – nicht nur die der Partnerunternehmen – reduziert wird, solange die Option aktiviert ist.
Weniger Wahlfreiheit und höhere Preise
Das StreamOn-Angebot der Telekom wird langfristig dazu führen, dass sich kleinere Streaminganbieter nicht am Markt behaupten können. Denn der Anmeldeprozess für Partnerdienste im StreamOn-Tarif bietet für kleinere ausländische sowie europäische Streaming-Anbieter administrative, finanzielle und sprachliche Hürden. Für Verbraucher wird dadurch in Zukunft die Wahlfreiheit eingeschränkt werden. Das führt dazu, dass wenige Anbieter den Markt und damit auch Inhalt und Preise bestimmen.
„Für Verbraucher kann es sich kurzfristig lohnen, wenn die Nutzung von Videos nicht auf ihr Inklusivvolumen angerechnet wird. Dann muss das aber auch für alle Video-Angebote gelten und darf nicht einzelne Anbieter bevorzugen. Grundsätzlich wären Tarife wünschenswert, die von vornherein ein ausreichendes Datenvolumen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen“, so Glatzner. Zero-Rating-Angebote stünden dem eher entgegen, denn sie machten teure Angebote mit begrenztem Datenvolumen attraktiver.
Innovationsbremse für neue technische Lösungen
Das StreamOn-Angebot der Telekom wirkt sich außerdem negativ auf Innovationen aus, denn die Telekom nimmt nur Unternehmen in das Angebot auf, die festgelegte technische Voraussetzungen erfüllen. Andere technische Lösungen werden damit benachteiligt.
Der vzbv empfiehlt der Bundesnetzagentur in seiner Stellungnahme, das Angebot zu verbieten.
Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert von den Parteien, die Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Programmen, im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag in den Fokus zu stellen. #VerbraucherZählen www.verbraucher-zaehlen.de