Datum: 24.07.2017

Kartellabsprachen wären organisierte Verbrauchertäuschung

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum Verdacht von Kartellabsprachen deutscher Autohersteller

Pressebild 2 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: Gert Baumbach - vzbv

Deutsche Autohersteller stehen unter Verdacht, seit den 1990er-Jahren Kartellabsprachen getroffen zu haben. Dazu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

Der Vorwurf von Kartellabsprachen gegen deutsche Autohersteller bedeutet einen „Totalschaden“ für Verbraucher. Statt Vorsprung durch Technik haben sie möglicherweise gewaltige Nachteile eingekauft, wenn Autos nicht das wert sind, was sie versprochen haben. Bestätigt sich der Verdacht der Kartellabsprachen, handelt es sich um vorsätzliche organisierte Verbrauchertäuschung. Wir erwarten lückenlose Aufklärung und eine enge Zusammenarbeit der deutschen mit den europäischen Behörden.

Verbraucher dürfen am Ende nicht das Nachsehen haben. Denn von einer möglichen Kartellstrafe profitieren nicht die individuell betroffenen Verbraucher, sondern der Finanzminister. Der Verdacht der Absprachen darf nicht überschatten, dass von Dieselmanipulationen betroffene Autofahrer nach wie vor im Regen stehen. VW hat bislang weder freiwillig Entschädigungen noch Garantien für Umrüstungen an den Fahrzeugen in Aussicht gestellt. Mögliche Folgeschäden der Umrüstungen müssen Verbraucher nach aktuellem Stand schlimmstenfalls alleine tragen.

Dass beim Diesel-Gipfel der Bundesregierung Verbrauchervertreter nicht mit am Tisch sitzen, ist völlig unverständlich. Verbraucherinteressen dürfen nicht länger außen vor bleiben. Schließlich sind Millionen Autofahrer betroffen.

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