- Die kanadische Finanzaufsicht erwägt, Provisionen bei der Finanzberatung zu verbieten.
- Großbritannien hatte bereits 2013 mit einem Provisionsverbot vorgelegt. Laut Bericht hat sich die Anlageberatung seitdem verbessert.
- Der vzbv fordert, Provisionen auch in Deutschland zu verbieten.
Die kanadische Finanzaufsicht argumentiert für ein Provisionsverbot in der Finanzanlageberatung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Provisionen auch in Deutschland zu verbieten. Erst kürzlich hatte auch die britische Regierung in einem Bericht auf die für Verbraucher positive Wirkung des 2013 eingeführten Provisionsverbots hingewiesen.
„Schlechte Finanzberatung ist weltweit ein Ärgernis“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. „Ein Verbot von Provisionen kann Abhilfe schaffen und setzt sich als Lösung zunehmend durch. Das zeigt sich nach Großbritannien nun an der Diskussion in Kanada.“
Altersvorsorge leidet unter schlechter Qualität in der Beratung
„Deutschland hat massive Probleme mit der Qualität der Finanzanlageberatung. Nicht zuletzt die private Altersvorsorge von Verbrauchern leidet darunter“, so Mohn. Deshalb fordere der vzbv, Provisionen bis zum Jahr 2023 vollständig zu verbieten. Eine Übergangszeit von fünf Jahren soll sicherstellen, dass sich Kreditinstitute auf die Änderungen einstellen können.
In Deutschland finanzieren sich die meisten Berater über Provisionen. Kunden zahlen die Kosten der Beratung dabei indirekt über höhere Produktkosten. Bei unabhängiger Beratung zahlen Kunden hingegen ein Honorar an den Berater. Dafür fallen die Produktkosten im Falle eines Abschlusses geringer aus. „Die Provisionsberatung erscheint Verbrauchern kostenfrei, was sie allerdings keineswegs ist. Für den Übergang zur honorarbasierten Beratung könnten die klugen Vergütungsmodelle von Ländern, in denen Provisionen heute schon verboten sind, als Vorlage dienen“, so Mohn.
Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert von den Parteien, die Bedürfnisse von Verbrauchern in den Programmen, im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag in den Fokus zu stellen. Eine Kernforderung des vzbv umfasst das Provisionsverbot in der Finanzanlageberatung und bei Finanzvergleichsportalen. Weitere Informationen finden Sie hier.