- Seit dem 15. September 2015 warten Millionen Volkswagen-Kunden auf eine freiwillige Entschädigung für Manipulationen an der Abgasreinigung ihrer Fahrzeuge durch den VW-Konzern.
- Geschädigte müssen ihre Ansprüche individuell vor Gericht einklagen – und dabei die Verjährungsfristen beachten. Einige Ansprüche verjähren Ende 2017.
- Da voraussichtlich weder 2017 noch 2018 die wichtigsten Ansprüche gegen VW höchstgerichtlich geklärt sein werden, fordert der vzbv eine Garantie von Volkswagen für alle Langzeitfolgen nach Umrüstungen sowie eine finanzielle Entschädigung als Geste der Entschuldigung bei den betroffenen Kunden.
Ansprüche, die Ende 2017 verjähren, und welche Rechte VW-Kunden danach noch haben
Grundsätzlich gelten folgende Fristen:
- Käufer eines Neufahrzeugs genießen ab Übergabe des Fahrzeugs zwei Jahre lang die gesetzlich geltende Gewährleistung.
- Bei Gebrauchtfahrzeugen ist diese Frist meist auf ein Jahr reduziert.
- Sollten Autohersteller im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs arglistig gehandelt haben, können Geschädigte Ansprüche bis zu drei Jahre nach Kenntnis der Arglist – also bis Ende 2018 – geltend machen.
- Leitet eine Behörde ein kartellrechtliches Verfahren ein, haben Kunden gegebenenfalls auch kartellrechtliche Schadensersatzansprüche. Bis zum Abschluss des Verfahrens durch die Behörde ist die Verjährung gehemmt. Geschädigte können kartellrechtliche Schadensersatzansprüche fünf Jahre ab Kenntnis des Schadens stellen. Bisher hat die EU-Kommission jedoch lediglich eine Voruntersuchung gestartet.
Volkswagen hat erklärt, sich bis Ende 2017 nicht auf Verjährung zu berufen, wenn Kunden Ansprüche im Abgasskandal stellen. Geschädigte sollten darauf achten, ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Auch die Verbraucherzentrale vor Ort hilft gerne weiter.
Dies sind die Forderungen des vzbv an Volkswagen:
Entschädigung leisten
VW muss betroffene Verbraucher entschädigen
- für einen etwaigen höheren Wartungsbedarf.
- für eine schlechtere Restwertentwicklung im Falle des Wiederverkaufs.
- für einen etwaigen höheren Verbrauch, etwa von Treibstoff oder AdBlue.
Verzicht auf Einrede der Verjährung
Der vzbv fordert von Volkswagen den generellen Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2021. Bis die Ansprüche der Betroffenen nach Gewährleistungs- oder Deliktrecht höchstrichterlich geklärt sind, sollte der VW-Konzern nicht auf Verjährung beharren.
Den Umrüstplan schnell und verbraucherfreundlich umsetzen
VW muss den vom Kraftfahrtbundesamt verlangten Umrüstplan bis Ende 2017 verbraucherfreundlich umsetzen. Das heißt auch, dass für einen etwaigen kurzfristigen Fahrzeugausfall kostenlos Ersatzfahrzeuge gestellt werden müssen.
Eine umfassende Garantieerklärung abgeben
VW muss eine umfassendere Garantieerklärung als bisher abgeben. Eine solche Erklärung muss Zusagen enthalten, dass
- keine Nachteile bei Leistung und Kraftstoffverbrauch zu erwarten sind.
- die Lebensdauer der Motoren und anderer technischer Komponenten nicht verkürzt wird.
- der Wartungsbedarf nach der Umrüstung nicht steigt.
Verbrauchervertrauen zurückgewinnen
VW muss Kundenvertrauen zurückgewinnen. Betroffene Fahrzeuge müssen zurückgenommen und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, wenn Verbraucher dies fordern.
Die Forderungen des vzbv beziehen sich auf mögliche Ansprüche von Käufern von Autos mit dem Motortyp EA 189. Es handelt sich um 1,2-Liter-, 1,6-Liter- und 2,0-Liter-Motoren. Manipuliert wurden auch Autos weiterer Marken des Konzerns, nämlich Audi, Seat, Skoda und Volkswagen Nutzfahrzeuge.
Betroffene Kunden haben folgende Möglichkeiten:
- Bevor das Auto umgerüstet wird, sollten Verbraucher den Autoverkäufer auffordern, schriftlich auf die sogenannte Einrede der Verjährung bis 31.12.2021 zu verzichten - mindestens bis zum Ablauf des 2. Monats nach Abschluss der Rückrufaktion durch VW. Ein Musterbrief zum Herunterladen findet sich hier.
- Um ihre Ansprüche auf Gewährleistung zu sichern, sollten sich Verbraucher vor dem Nachrüsten auch schriftlich bestätigen lassen, dass sich der Autohändler die Nachrüstungsarbeiten durch VW zurechnen lässt. Ein Musterbrief zum Herunterladen findet sich hier.
- Wenn sich der Autohändler weigert, sollten sich Verbraucher an ihre Verbraucherzentrale wenden.