Der Bundesrat hat seine Zustimmung für ein Gesetz zum Datenschutz gegeben, mit dem das nationale Recht an die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst werden soll („Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU“).
Hierzu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):
"Der vzbv begrüßt, dass im Laufe des parlamentarischen Prozesses die Entwürfe des Bundesministeriums des Innern sowie der Bundesregierung in wesentlichen Punkten nachgebessert wurden. Anders als im Referentenentwurf vorgesehen, können Unternehmen den Nutzungszweck von erhobenen Daten nicht über die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung hinaus ändern. Außerdem wurden die bisherigen verbraucherschützenden Regelungen zum Kreditscoring in das neue Gesetz überführt.
Aber dass Unternehmen Verbraucherrechte einschränken können, ist aus Sicht des vzbv inakzeptabel. Dazu gehört, dass sie unter bestimmten Bedingungen Daten von Verbrauchern verarbeiten können, ohne sie darüber informieren zu müssen. In manchen Fällen dürfen sie gar davon absehen, Daten zu löschen. Es ist mehr als fraglich, ob solche Einschränkungen überhaupt mit Europarecht vereinbar sind. Leider gelingt es dem Gesetzgeber somit nicht, Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen."