Anlässlich des europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2015 fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine verbraucherfreundliche Datenschutzverordnung einzusetzen. „Eine strikte Zweckbindung und klare Grenzen für die Profilbildung sind Kernpunkte der kommenden Verordnung. Das EU-Parlament hat hier gute Vorschläge gemacht, hinter die Deutschland und der Rat der Europäischen Union nicht zurücktreten dürfen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Auch die Regelungen zum Minderjährigendatenschutz müssen aus Sicht des vzbv angepasst werden. Das EU-Parlament hatte bereits im März 2014 seine Position abgestimmt. Jetzt gehen die Ratsverhandlungen in die Endphase.
Personenbezogene Daten dürfen nur für einen vorher festgelegten Zweck genutzt werden – dieses Prinzip ist ein Grundpfeiler des Datenschutzes. Die Bundesregierung erwägt aktuell eine weit gehende Aufweichung der Zweckbindung, nachdem bereits die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen eine strenge Zweckbindung in Frage gestellt hatte. Demnach dürften personenbezogene Daten unter bestimmten Voraussetzungen auch zu neuen Zwecken weiterverarbeitet werden.
„Das wäre keine gute Nachricht für den Datenschutz. Verbraucherinnen und Verbraucher hätten kaum noch eine Chance, die Verwendung und Weiterverarbeitung ihrer Daten zu kontrollieren“, sagt Klaus Müller. Verbraucher wollen neue Technologien unbesorgt nutzen und mit ihnen an der heutigen Gesellschaft Teil haben, etwa in sozialen Netzwerken. Sie müssen darauf vertrauen können, dass mit ihren Daten verantwortungsvoll und nach ihren Wünschen umgegangen wird. Dafür sind klare gesetzliche Begrenzungen der Datenverarbeitung durch den Zweckbindungsgrundsatz erforderlich.
Profilbildung begrenzen
Die Regelungen zur Profilbildung gehören zu den umstrittensten Teilen der Datenschutzverordnung. Die Bundesregierung erwägt, dass Profilbildung nur dann vorliege, wenn über das Zusammenführen von Einzeldaten hinaus zusätzliche Erkenntnisse über „wesentliche Aspekte der Persönlichkeit“ gewonnen werden, die den Betroffenen in seinen Rechten berühren. Außerdem solle eine Profilbildung auch ohne Einwilligung der Verbraucher möglich sein, wenn pseudonyme Daten verarbeitet würden, die Profilbildung zum Zweck der Werbung erfolge, es sich um listenmäßige Daten handle oder öffentlich zugängliche Daten verarbeitet würden.
Der vzbv lehnt diese Vorschläge ab, da sie zu einer ausufernden Auswertung von Daten durch die Internet- und Werbewirtschaft, Versicherungen und Banken führen würde. Verbraucher könnten sich nicht mehr vor Profilbildung schützen. Der vzbv fordert, dass Profilbildung nur in engen Grenzen und für klar definierte Zwecke erlaubt sein darf. Verbraucher müssen in die Verarbeitung von Daten grundsätzlich einwilligen, auch zum Zweck der Werbung.
Darüber hinaus sind für das Kreditscoring gesonderte Regelungen notwendig, die in der EU-Datenschutzverordnung eigenständig geregelt werden sollten. Eine jüngst veröffentliche Studie der Bundesregierung zum Kreditscoring gibt dafür erste Empfehlungen.
Kinder brauchen besonderen Schutz
In der Diskussion um die europäische Datenschutzverordnung sind die neuen Regelungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Kindern bisher kaum beachtet worden. Die bisherigen Vorschläge sind aus Sicht des vzbv nicht geeignet, ein angemessenes Schutzniveau für Kinder zu erreichen. Der vzbv hat in einer Stellungnahme konkrete Regelungsvorschläge an die Bundesregierung herangetragen: Die Einwilligung von Kindern in die Nutzung ihrer Daten muss an besondere Voraussetzungen geknüpft werden. Die Erhebung von Daten Minderjähriger muss besonderen Restriktionen unterliegen, die auch nicht durch Einwilligungen aufgehoben werden können. „Bei Kindern sollte die Profilbildung oder die Verarbeitung sensitiver Daten auf Basis einer Einwilligung ausgeschlossen sein“, sagt Klaus Müller.
Details zu den Vorschlägen und den Kritikpunkten des vzbv zur Zweckänderung, Profilbildung und zum Minderjährigendatenschutz entnehmen Sie unseren Stellungnahmen.