Am heutigen Mittwoch, 31. Mai 2017, nimmt der vzbv im Gesundheitsausschuss des Bundestags Stellung zur Pflegefinanzierung und den Arbeitsbedingungen in der Pflege. Trotz der drei Pflegestärkungsgesetze in der laufenden Legislaturperiode gibt es weiterhin Reformbedarf, der aus Sicht des vzbv angegangen werden muss.
So ist die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung nach wie vor ein ungelöstes Problem. Bereits in den Stellungnahmen zu den drei Pflegestärkungsgesetzen der vergangenen Jahre hat der vzbv wiederholt betont, dass zahlreiche Verbraucher aufgrund von Pflegebedürftigkeit in eine finanzielle Schieflage geraten und daher finanziell stärker entlastet werden müssen.
Pflegebedürftige Verbraucher finanziell entlasten
Hierzu gehören eine regelmäßige Anpassung der Sätze der sozialen Pflegeversicherung an die steigenden Kosten für Pflegeleistungen und ein Abbau des bereits eingetretenen Kaufkraftverlustes aus den vergangenen Jahren. Teilweise wurde die Leistung in der Pflegeversicherung über Jahre nicht erhöht. Die aktuellen Erhöhungen konnten die jahrlangen Versäumnisse nicht ausgleichen. Für künftige Leistungsanpassungen sieht der Gesetzgeber zudem lediglich alle drei Jahre ein Prüfauftrag der Bundesregierung vor. Das reicht nicht aus.
Der vzbv begrüßt daher einen Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die Leistungssätze in der Pflegeversicherung nach klaren Regeln dynamisch anzupassen. Von einer solchen Änderung würden 70,7 Millionen Pflegeversicherte profitieren. Bereits heute deckt die soziale Pflegeversicherung nur gut die Hälfte der Gesamtkosten der Pflege. Fehlt es auch künftig an einer regelgebundenen Dynamisierung, werden Verbraucher immer mehr aus eigener Tasche zahlen müssen.
Pflegende Angehörige in den Blick nehmen
Etwa 1,3 Millionen pflegebedürftige Verbraucher werden ausschließlich von Angehörigen pflegerisch versorgt. Sofern über eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachgedacht wird, müssen daher neben den professionellen Pflegekräften auch die pflegenden Angehörigen in den Blick genommen werden. Leider fehlt es weiterhin an einer angemessenen Lohnersatzleistung, die Beruf und längerfristige Angehörigenpflege besser vereinbar machen würde als bisher. Hier fordert der vzbv eine Lohnersatzleistung, die analog zu den Regelungen des Elterngeldes gestaltet werden könnte.
Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert von den Parteien, die Bedürfnisse von Verbrauchern in den Programmen, im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag in den Fokus zu stellen. Eine Kernforderung des vzbv umfasst die regelmäßige Anpassung der Pflegeversicherungsleistungen. #VerbraucherZählen www.verbraucher-zaehlen.de