Datum: 28.07.2017

Liposuktion weiterhin nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen

Patientenorganisationen setzen sich für Patienten mit Fettverteilungsstörung ein

Fettabsaugung

Quelle: Maitree Laipitaksin - 123rf.com

Bei einer schweren Fettverteilungsstörung, einem Lipödem, hilft in vielen Fällen nur das Absaugen des überschüssigen Körperfetts. Die Kosten für eine solche Liposuktion werden aber nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen übernommen. Im Jahr 2014 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen mit den anderen Patientenorganisationen einen erfolgreichen Antrag im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestellt: Das Gremium aus Ärzten und Krankenkassen musste dann bewerten, ob die Liposuktion als wirksame Behandlungsmaßnahme anerkannt und damit regelhaft erstattet wird.

Die Patientenvertretung konnte sich mit Ihrem Antrag zur Aufnahmen der Liposuktion in den Leistungskatalog der Krankenkassen aber nicht durchsetzen. Eine Erprobungsstudie soll belegen, dass diese Methode der Fettabsaugung den Patientinnen und Patienten nützt.

Liposuktion als einzig wirksame Behandlung

Beim Lipödem, handelt es sich um eine Krankheit, die zu einer extremen Anlagerung und Ungleichverteilung von Körperfett führt. Die Folgen sind Schmerzen, permanente Spannungsgefühle, und Bewegungseinschränkungen. Soziale Stigmatisierung und psychische Probleme kommen hinzu. Entgegen vieler Meinungen helfen Kompressionsstrümpfe und Lymphdrainagen nur bedingt. Das Absaugen des überschüssigen Fetts, ist aus Sicht der Patientenvertretung die einzige wirksame Behandlungsmethode. Trotzdem sind die betroffenen Frauen häufig darauf angewiesen, diese Behandlung aus eigener Tasche zu zahlen. Die Liposuktion gilt meist noch immer als reine Schönheitsoperation und wird höchstens im Einzelfall von den Krankenkassen übernommen.

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA aus dem Jahr 2014

Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA aus dem Jahr 2014

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Enttäuschung bei Lipödem-Betroffenen - Liposuktion noch lange nicht Kassenleistung | Pressemitteilung der Patientenvertretung im GB-A | 20.07.2017

Enttäuschung bei Lipödem-Betroffenen - Liposuktion noch lange nicht Kassenleistung | Pressemitteilung der Patientenvertretung im GB-A | 20.07.2017

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Thomas Moormann

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