Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz, das den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln untersagen könnte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lehnt solch ein pauschales Verbot ab.
Der Grund: Um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen, ist eine flächendeckende und sichere Arzneimittelversorgung unabhängig vom Vertriebsweg unerlässlich. Vor-Ort-Apotheken sind insbesondere für die Akutversorgung von Patienten eine unverzichtbare Anlaufstelle. Zugelassene Versandapotheken bieten daneben aber seit mittlerweile mehr als zehn Jahren eine sichere und zuverlässige Ergänzung zu den Apotheken vor Ort.
Anlass für den Gesetzesentwurf ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 (C-148/15). Demnach verstößt die in Deutschland herrschende Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gegen EU-Recht. Versandapotheken aus anderen EU-Ländern dürfen bei solchen Arzneimitteln daher nun deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern Boni anbieten. Deutsche Apotheker haben diesen Spielraum weiterhin nicht.
Vor-Ort-Apotheke kein Auslaufmodell
Dennoch sagt Kai Vogel, Leiter Team Gesundheit und Pflege beim vzbv: "Die Apotheke vor Ort ist kein Auslaufmodell. Zugleich ist auch ein pauschales Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht zukunftsfähig. Unser Ziel muss sein, die wichtigen Versorgungsleistungen der Apothekerschaft zu stärken - und sie mit Versandapotheken zu ergänzen. Verbraucher haben dann die Möglichkeit, anhand ihrer persönlichen Bedürfnisse den von ihnen bevorzugten Vertriebskanal zu wählen."
Die komplette Stellungnahme des vzbv finden Sie hier zum Download.