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Quelle: Jan Zappner - vzbv

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Politikcheck

Bewertung der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus Verbrauchersicht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet regelmäßig die wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus Verbrauchersicht: Welche verbraucherpolitischen Vorhaben hat die Regierung begonnen, welche abgeschlossen? Und wie viele Kernforderungen des vzbv wurden umgesetzt?

Bewertungszeit: Gesamtbilanz

Status der Umsetzung von Regierungsvorhaben

Wählen Sie den Zeitpunkt innerhalb der Legislaturperiode, für welchen der Stand des Verfahrens und die Bewertung angezeigt werden.
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Jutta Gurkmann

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Jutta Gurkmann
Leiterin Geschäftsbereich Verbraucherpolitik

Die Ampel-Regierung hat wichtige Vorhaben umgesetzt: Die Sammelklage verhilft Verbraucher:innen schnell und kostenlos zu ihrem Recht. Das Deutschlandticket ist ein riesen Schritt nach vorn für Verbraucher:innen. Es macht die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und den Alltag vieler Menschen einfacher und günstiger.

Nach dem Ampel-Aus gibt es weiterhin viele Baustellen: Von der privaten Altersvorsorge über verbraucherfreundliche Spielregeln bei der Fernwärme bis zu untergeschobenen Verträgen. Eine nächste Bundesregierung muss die Verbraucher:innen in den Fokus rücken und ausstehende Reformen schnell angehen.

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Noch nicht bewertbar
Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
Alle Kernforderungen wurden umgesetzt
  1. Kinder und Lehrerin schauen auf Tablet

    Quelle: contrastwerkstatt - fotolia.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz)

    Verbraucherbildung bundesweit stärken

    Verbraucherbildung macht Kinder und Jugendliche fit für den Alltag. Sie muss fester und verbindlicher Bestandteil der Schulbildung werden.

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    Verbraucherbildung bundesweit stärken

    Verbraucherbildung macht Kinder und Jugendliche fit für den Alltag. Sie muss fester und verbindlicher Bestandteil der Schulbildung werden.

    Warum ist das wichtig?

    Verbraucherbildung befähigt Kinder und Jugendliche, sich gesund zu ernähren, finanzielle Risiken zu vermeiden und sich im digitalen Raum sicher zu bewegen. Sie zeigt die soziale und ökologische Dimension von Handel und Konsum auf und trägt entscheidend zu einer nachhaltigen Gesellschaftstransformation bei. Die Vermittlung dieser Alltagskompetenzen muss verbindlich und strukturiert in den Lernraum Schule integriert werden. Dafür ist ein Ausbau der bestehenden Angebote verbunden mit einer bundesweit systematischen Stärkung notwendig. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir gewährleisten hohe Verbraucherschutzstandards. Dazu gehören eine umfassende Verbraucherbildung, mehrsprachige Aufklärung und der situationsgerechte Zugang zu Informationen.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Eine umfassende Verbraucherbildung muss dauerhafte Angebote machen können: Das projektfinanzierte Netzwerk und die Auszeichnung Verbraucherschule müssen in den Regelbetrieb des vzbv aufgenommen werden.
    • Eine bundesweite Zukunftsplattform Verbraucherbildung unter dem Dach des vzbv, die in allen Bundesländern und für alle Schulformen konkrete Verbraucherbildungsangebote vor Ort bereitstellt, ermöglicht eine umfassende Verbraucherbildung. Diese gilt es aufzubauen.
    • Das Kooperationsgebot im Bildungsbereich zwischen Bund und Ländern muss durch eine verbindliche und strukturierte Zusammenarbeit mit Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ergänzt werden.
    • Die Qualitätsoffensive Lehrerbildung muss verbraucherbezogene Themen und die Einflussnahme der Wirtschaft auf den Lernort Schule aufgreifen. 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    • Der Koalitionsvertrag benennt einen gestiegenen Bedarf nach Verbraucherbildung und erklärt eine umfassende Verbraucherbildung zum Ziel. Um dies zu erreichen und den Bedarf zu decken, braucht es dauerhafte, praktisch ausgerichtete Angebote, die Kompetenzen für den Verbraucheralltag vermitteln. Eine dauerhafte Stärkung der Verbraucherbildung über solche Angebote ist bislang nicht zu erkennen.
    • Der vzbv hat ein solches Angebot mit dem Netzwerk und der Auszeichnung Verbraucherschule etabliert. Die Finanzierung ist jedoch nach wie vor nicht langfristig gesichert. Um die Angebote weiterentwickelt in ein umfassendes Netzwerk Verbraucherbildung fließen zu lassen, müssen sie permanent im Portfolio des vzbv verankert werden. Andernfalls können Schulen und Lehrkräfte – und damit auch Schüler:innen – künftig nicht mehr auf die umfassende Unterstützung bei der Vermittlung von Verbraucherbildung zählen.
    • Zwar hat sich auf Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und der Verbraucherschutzministerkonferenz im Jahr 2024 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur schulischen und außerschulischen Verbraucherbildung gebildet. Dies begrüßt der vzbv ausdrücklich und bringt sich aktiv ein. Doch kann dieses Gremium mit einem Fokus auf Vernetzung und Weiterentwicklung von Strukturen nur eine Ergänzung zu praktischen Unterstützungsangeboten sein.
    • Außerdem gilt es, auf dem begonnenen Prozess zur Stärkung von Finanzbildung weiter aufzubauen. Bei der Erarbeitung und Umsetzung einer nationalen Finanzbildungsstrategie muss künftig die Perspektive des Verbraucherschutzes strukturell eingebunden werden. Ebenso müssen vulnerable Zielgruppen und finanzielle Grundbildung stärker in den Blick genommen werden. Eine nationale Finanzbildungsstrategie muss erfolgreiche, etablierte Bildungsangebote langfristig unterstützen, anstatt neue, doppelte Strukturen aufzubauen.
    Begonnen
  2. Zu sehen sind mehrere junge Leute unterschiedlicher Herkunft und Geschlecht, die ihre Hände aneinanderklatischen. Von drei Personen der Menschengruppe sind die lachenden Gesichter zu sehen. Von den übrigen sieht man nur die Hände und Unterarme.

    Quelle: Friends Stock - AdobeStock

    4 von 5 Sternen.
    Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMJ (Bundesministerium der Justiz)

    EU-Verbandsklage anwendungsfreundlich und finanzierbar umsetzen

    Die EU-Verbandsklage muss verbraucherfreundlich umgesetzt werden, um für schnelle und einfache Entschädigung bei Massenschäden zu sorgen.

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    EU-Verbandsklage anwendungsfreundlich und finanzierbar umsetzen

    Die EU-Verbandsklage muss verbraucherfreundlich umgesetzt werden, um für schnelle und einfache Entschädigung bei Massenschäden zu sorgen.

    Warum ist das wichtig?

    Massenschäden betreffen tausende Verbraucher:innen und belasten die Gerichte enorm. Deshalb ist es wichtig, zahlreiche parallele Gerichtsverfahren zu bündeln. Mit der Musterfeststellungsklage ist das bisher nur eingeschränkt möglich: Das Verfahren ist umständlich und endet mit einem Feststellungsurteil, wenn kein Vergleich zustande kommt. Eine konkrete Entschädigung müssen die Betroffenen dann noch einmal individuell durchsetzen. Die neue EU-Verbandsklage bietet nun die Chance auf ein Gerichtsverfahren mit direkter Entschädigung für viele Betroffene.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Die EU-Verbandsklagerichtlinie setzen wir anwenderfreundlich und in Fortentwicklung der Musterfeststellungsklage um und eröffnen auch kleinen Unternehmen diese Klagemöglichkeiten. An den bewährten Anforderungen an klageberechtige Verbände halten wir fest.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Einführung einer mandatslosen, praktikablen und finanzierbaren Verbandsklage auf Unterlassung, Feststellung und/oder Leistung für Verbraucher:innen unter Reform des Instruments der Musterfeststellungsklage
    • Ausweitung des Anwendungsbereichs, abhängig von der Betroffenheit von Verbraucher:innen (wie bei der Musterfeststellungsklage)
    • Eröffnung einer breiten Klagebefugnis unter Beibehaltung der unwiderleglichen Vermutung der Klagebefugnis von Verbraucherzentralen im Inland
    • Flexible Kombination von Unterlassungs-, Feststellungs- und Abhilfeanträgen in einer Klage 
    • Automatische Verjährungshemmung für alle Betroffenen bereits mit Klageerhebung unabhängig von einer späteren Registeranmeldung
    • Möglichkeit der späten Anmeldung im Klageregister nach einem Urteil oder Vergleich in einer zweiten Auszahlungsphase (nur bei Abhilfeklage)
    • Gerichtliche Pauschalierungs- und Schätzungsmöglichkeiten
    • Beibehaltung der Streitwertdeckelung für Verbandsklagen und ausreichende Finanzierung einschließlich eines zweckgebundenen Sondervermögens

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen und das Gesetz in Kraft getreten. Die Kernforderungen des vzbv wurden zu einem großen Teil umgesetzt: Die Klage ist weitgehend mandatslos bis nach Schluss der mündlichen Verhandlung, finanzierbar durch eine angemessen niedrige Streitwertdeckelung und niederschwellig mit Blick auf die Anforderungen an das Verbraucherquorum. Die Musterfeststellungsklage wurde ebenfalls anwendungsfreundlich reformiert. Die fehlende automatische Verjährungshemmung wird teilweise durch das späte Optin kompensiert. Es fehlt eine weitgehende Pauschalierungs- und Schätzungsbefugnis des Gerichts.

    Abgeschlossen
  3. Frau telefoniert und blickt auf Dokument

    Quelle: fizkes - AdobeStock

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
    BMJ (Bundesministerium der Justiz)

    Allgemeine Bestätigungslösung einführen

    Verbraucher:innen müssen branchenunabhängig vor telefonisch untergeschobenen Verträgen geschützt werden. Es muss gelten: Wer nach dem Telefonat nichts bestätigt hat, muss auch nichts zahlen.

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    Allgemeine Bestätigungslösung einführen

    Verbraucher:innen müssen branchenunabhängig vor telefonisch untergeschobenen Verträgen geschützt werden. Es muss gelten: Wer nach dem Telefonat nichts bestätigt hat, muss auch nichts zahlen.

    Warum ist das wichtig?

    Nur bei telefonisch vermittelten Gewinnspielen sowie Energielieferungs- und Telekommunikationsverträgen müssen Verbraucher:innen den Vertrag in Textform – zum Beispiel per E-Mail – bestätigen, damit dieser in Kraft tritt. Das Phänomen der Telefonwerbung mit unerwünschten Vertragsabschlüssen tritt aber auch in anderen Branchen auf. Eine branchenübergreifende allgemeine Bestätigungslösung kann hier Abhilfe schaffen.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge führen wir ein.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Der vzbv fordert die Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für alle telefonisch geschlossenen Dauerschuldverhältnisse.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Nach wie vor werden Verbraucher:innen Verträge untergeschoben. Die Marktbeobachtung des vzbv hat 2023 mehr als 11.000 Beschwerden zu „telefonisch untergeschobenen Verträgen“ registriert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies nur einen Bruchteil der tatsächlichen Verbraucherprobleme repräsentieren, da sich nicht alle Betroffenen an eine Verbraucherzentrale wenden. Ein offizieller Gesetzentwurf liegt nicht vor. 

    Nicht begonnen
  4. Mann repariert Waschmaschine

    Quelle: Friends Stock - AdobeStock

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz)

    Produkte länger nutzbar machen

    Mit einer an die Lebensdauer gekoppelten, verlängerten Gewährleistungsdauer sowie einem Recht auf Reparatur müssen Produkte länger nutzbar werden.

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    Produkte länger nutzbar machen

    Mit einer an die Lebensdauer gekoppelten, verlängerten Gewährleistungsdauer sowie einem Recht auf Reparatur müssen Produkte länger nutzbar werden.

    Warum ist das wichtig?

    • Verbraucher:innen wollen mehrheitlich ihre Geräte lieber reparieren als neu kaufen. Reparatur verlängert die Lebensdauer, das ist gut für Umwelt und Klima und schont den Geldbeutel der Verbraucher:innen. Einer Ressourcenkrise kann durch eine längere Haltbarkeit von Produkten entgegengewirkt werden.
    • Die zweijährige Gewährleistungsfrist trägt aktuell nicht dazu bei, dass langlebige Produkte gefördert werden, da diese Frist unabhängig von der erwarteten oder angepriesenen Lebensdauer des gekauften Produkts gilt. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen Nachhaltigkeit by design zum Standard bei Produkten machen. Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur). Wir stellen den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sicher. Herstellerinnen und Hersteller müssen während der üblichen Nutzungszeit Updates bereitstellen. Wir prüfen Lösungen zur Erleichterung der Nutzbarkeit solcher Geräte über die Nutzungszeit hinaus. Für langlebige Güter führen wir eine flexible Gewährleistungsdauer ein, die sich an der vom Hersteller oder der Herstellerin bestimmten jeweiligen Lebensdauer orientiert.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Das „Recht auf Reparatur“ muss in erster Linie über das EU-Ökodesign umgesetzt werden, indem die entsprechenden Vorgaben für Produkte gemacht werden.
    • Gleichzeitig muss die Reparatur auf nationaler Ebene durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturleistungen und einen bundesweiten Reparaturbonus gestärkt werden.
    • Ein Reparaturindex muss europaweit oder auf nationaler Ebene Verbraucher:innen informieren, wie leicht und wie günstig ein Gerät zu reparieren ist.
    • Der vzbv fordert zudem eine Verlängerung der Gewährleistungsdauer für langlebige Produkte, die sich an der Lebensdauer der Produkte orientiert. Die Lebensdauer muss gut sichtbar auf dem Produkt oder bei den Produktbeschreibungen angebracht werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Das „Recht auf Reparatur“ wurde von Beginn an als eine Priorität von Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke genannt. Ein Aktionsplan „Reparieren statt Wegwerfen“ wurde angekündigt, aber nicht umgesetzt. Stattdessen wurde ein Reparaturgesetz angekündigt, dass wiederum nicht kommen wird. Eine finanzielle Förderung für Verbraucher:innen in Form eines Reparaturbonus ist in dieser Legislaturperiode nicht geplant.  

    Allerdings wurde auf EU-Ebene 2024 ein Recht auf Reparatur eingeführt, das es Verbraucher:innen künftig erleichtern wird, ihre Geräte reparieren zu lassen, wenn auch zunächst nur für wenige Produktgruppen. Im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie wurden bereits für Smartphones und Tablets weitgehende Mindestanforderungen an Haltbarkeit und Reparierbarkeit festgelegt. Die 2024 in Kraft getretene Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte legt die Rahmenbedingungen für künftige Regulierungen so fest, dass Haltbarkeit und Reparierbarkeit bei allen Produkten eine wichtige Rolle spielen werden. Über die Ökodesign-Verordnung wurde zudem die Einführung eines digitalen Produktpass für (fast) alle Produktgruppen beschlossen.  

    Begonnen
  5. Mann in Bus schaut lächelnd auf sein Handy

    Quelle: dusanpetkovic1 - AdobeStock

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
    BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

    Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) überall und immer erreichbar machen

    Mit dem „Anschluss Mobilität“ werden verbindliche Erreichbarkeits- und Qualitätsstandards im ÖPNV sichergestellt, die ein Leben ohne eigenes Auto erleichtern.

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    Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) überall und immer erreichbar machen

    Mit dem „Anschluss Mobilität“ werden verbindliche Erreichbarkeits- und Qualitätsstandards im ÖPNV sichergestellt, die ein Leben ohne eigenes Auto erleichtern.

    Warum ist das wichtig?

    • Damit Verbraucher:innen ohne eigenes Auto mobil sein können, ist es entscheidend, wie gut sie vom Wohnort aus wichtige Orte erreichen können. Ohne ein attraktives und verlässliches Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln droht die Abkopplung ganzer Regionen oder bestimmter Bevölkerungsgruppen.
    • Durch eine verbesserte Qualität und stärkere Bedarfsorientierung muss der ÖPNV zu einem attraktiven Verkehrsmittel werden. Eine hohe Qualität und einfache Nutzbarkeit öffentlicher Mobilitätsangebote sind elementar, um deren Nachfrage zu steigern.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    • „Gemeinsam werden wir Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume definieren.“
    • „Die Erschließungs- und Qualitätsstandards für ein alltagstaugliches Mobilitätsangebot als möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr wollen wir im Jahr 2022 zwischen Bund, Ländern und Kommunen definieren.“

    Was fordert der vzbv?

    • Alle Haushalte in Deutschland müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder innovativen Mobilitätsangeboten wichtige Bedarfseinrichtungen erreichen sowie ihre Mobilität mit wenigen Klicks organisieren können. Die Schaffung eines „Anschluss Mobilität“ ist notwendig, der verbindliche Angebots- und Qualitätsziele festlegt. Damit sollen alle Verbraucher:innen – unabhängig vom Wohnort – auch ohne eigenes Autos ihre täglichen Mobilitätsbedürfnisse erfüllen können.
    • Um das Angebot und die Qualität öffentlicher Verkehrsmittel stärker an den Bedürfnissen der Verbraucher:innen auszurichten, braucht es ein unabhängiges, institutionelles Qualitätsmonitoring, das Zufriedenheit, Hindernisse und Wünsche von Nutzer:innen sowie Noch-Nicht-Nutzerinnen systematisch erhebt.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Im Rahmen des Ausbau- und Modernisierungspaktes ÖPNV haben sich Bund und Ländern darauf verständigt, Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume zu definieren. Ein Gutachten zur Entwicklung von Kriterien für Mindeststandards für Qualität und Erreichbarkeit sowie einer möglichen rechtlichen Verankerung bundesweiter Standards läuft zwar. Es ist jedoch offen, ob und wann mit finalen Ergebnissen zu rechnen ist.  

    Begonnen
  6. Frau navigiert auf Touchscreen ihres Autos

    Quelle: foxyburrow - AdobeStock

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
    BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

    Faire Regeln für Mobilitätsdaten

    Ein freier und fairer Austausch von Mobilitätsdaten bietet unter strikter Beachtung des Datenschutzes große Vorteile für Verbraucher:innen in der digitalisierten Mobilität.

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    Faire Regeln für Mobilitätsdaten

    Ein freier und fairer Austausch von Mobilitätsdaten bietet unter strikter Beachtung des Datenschutzes große Vorteile für Verbraucher:innen in der digitalisierten Mobilität.

    Warum ist das wichtig?

    • Der faire Zugang zu Fahrzeug- und Mobilitätsdaten ist entscheidend, um Verbraucher:innen Mobilitätsmehrwerte bieten sowie durch effiziente Verkehrssteuerung dem Klimaschutz dienen zu können.
    • Verbraucherfreundliche Regelungen zur Nutzung von Daten stärken das Vertrauen in die datengetriebene Automatisierung und Vernetzung von Fahrzeugen.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    • „Wir schaffen ein Mobilitätsdatengesetz und stellen freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicher.“
    • „Zur wettbewerbsneutralen Nutzung von Fahrzeugdaten streben wir ein Treuhänder-Modell an, das Zugriffsbedürfnisse der Nutzer, privater Anbieter und staatlicher Organe sowie die Interessen betroffener Unternehmen und Entwickler angemessen berücksichtigt. Im Gesetz zum autonomen Fahren werden wir die Regelungen verbessern, Haftungsfragen klären und die Datenhoheit der Nutzer sicherstellen.“

    Was fordert der vzbv?

    • Der vzbv fordert ein sektorales Datengesetz im Bereich der Mobilität (Mobilitätsdatengesetz), das allgemeingültige Regeln zur Datensicherheit, zur Datennutzung, den Zugang zu Mobilitätsdaten, deren Verwendungsmodalitäten, Anonymisierung und die Kontrolle über personenbezogene Daten regelt.
    • Für einen fairen Zugang zu Fahrzeugdaten soll ein wettbewerbsneutrales Treuhänder-Modell festgelegt werden, das die Zugriffsbedürfnisse der Nutzer:innen sowie privater Anbieter und staatlicher Organe angemessen berücksichtigt.
    • Verbraucher:innen müssen ihre Datenhoheit informiert und selbstbestimmt ausüben können. Dazu gehört, dass sie Datenverarbeitung und -weiterleitung im Zweifel abschalten können. 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Nach einem Eckpunktepapier im Juli 2023 hat das BMDV im Mai 2024 einen Referentenentwurf zum Mobilitätsdatengesetz vorgelegt. Einige Vorgaben werden vom vzbv begrüßt, wie die verpflichtende und unentgeltliche Bereitstellung von Mobilitätsdaten durch die Anbieter, die Vorgaben zur Datennutzung und die technisch koordinierenden und kommunikativen Aufgaben des Bundeskoordinators. Jedoch kritisiert der vzbv, dass wichtige Punkte nicht im Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Dazu zählen die Berücksichtigung von Fahrzeugdaten, klare Anforderungen an die Anonymisierung, die auch Schutz vor De-Anonymisierung bietet. Außerdem fehlen Anreize, künftig weitere wichtige Mobilitätsdaten zu erheben. Insgesamt betrachtet schafft der Referentenentwurf mehrere Verbesserungen, kann jedoch in dieser Form nicht als ganzheitliches Mobilitätsdatengesetz angesehen werden. Ein überarbeiteter Entwurf, indem vor allem die Bedenken der Verkehrsunternehmen stärker berücksichtigt wurden, wurde vom Bundeskabinett am 2. Oktober 2024 beschlossen. Ein Beschluss des Bundestages blieb jedoch aus.    

    Begonnen
  7. leerer Plenarsaal des Bundestags

    Quelle: Mirko - AdobeStock

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat)

    Lobbytransparenz stärken

    Durch eine Nachbesserung des Lobbyregisters und die Einführung des legislativen Fußabdrucks muss die transparente Interessenvertretung gestärkt werden.

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    Lobbytransparenz stärken

    Durch eine Nachbesserung des Lobbyregisters und die Einführung des legislativen Fußabdrucks muss die transparente Interessenvertretung gestärkt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Verantwortungsvolle und transparente Interessenvertretung ist eine Leitschnur für den vzbv und stärkt das Vertrauen der Bürger:innen in politische Entscheidungsprozesse. Der vzbv ist daher neben dem Verband der Chemischen Industrie (VCI), Transparency Deutschland, dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Die Familienunternehmer und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) Mitglied in der „Allianz für Lobbytransparenz“, um sich für ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz stark zu machen. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit. Wir werden das Lobbyregistergesetz nachschärfen, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitern. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck). Die Regelung findet ihre Grenzen in der Freiheit des Mandats.“

    Was fordert der vzbv?

    • Zur Stärkung der transparenten Interessenvertretung in Deutschland ist erforderlich: eine Nachbesserung des Lobbyregisters, vor allem eine Reduzierung der Ausnahmen der registrierenden Lobbyakteure sowie die Einführung eines legislativen bzw. exekutiven Fußabdrucks bei Gesetzesentwürfen des Bundestags und der Bundesregierung. Denn das Vertrauen in den Gesetzgebungsprozess basiert auf glaubwürdigen, transparenten und gleichen Regeln für alle.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Am 1. März 2024 ist die Reform des Lobbyregisters in Kraft getreten. Positiv ist vor allem, dass der Geltungsbereich auf die Referatsebene ausgeweitet wurde, so dass alle entscheidenden Ebenen nun im Lobbyregister erfasst sind. Bedauerlicherweise bleiben jedoch Ausnahmen für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen bestehen. Zudem wurde keine praktikable Regelung zur Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen beschlossen, dem sogenannten exekutiven Fußabdruck. Damit liegen weitreichende Dokumentationspflichten auf Seiten der Interessenvertretungen statt beim Gesetzgeber. 

    Abgeschlossen
  8. Schwein

    Quelle: countrypixel - fotolia.com

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

    Tierhaltung umbauen und Tierwohl verbindlich kennzeichnen

    Ein verbindliches Tierwohllabel muss über die Haltungsformkennzeichnung des Handels hinausgehen. Tierschutzstandards müssen angehoben und die Kontrolle verbessert werden.

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    Tierhaltung umbauen und Tierwohl verbindlich kennzeichnen

    Ein verbindliches Tierwohllabel muss über die Haltungsformkennzeichnung des Handels hinausgehen. Tierschutzstandards müssen angehoben und die Kontrolle verbessert werden.

    Warum ist das wichtig?

    • Verbraucher:innen wünschen sich verlässliche Informationen über das Tierwohl sowie höhere Tierhaltungsstandards.
    • Wenn insgesamt weniger Tiere nach deutlich höheren Standards gehalten werden und der Fleischkonsum auf Seiten der Verbraucher:innen weiter zurückgeht, hätte dies zahlreiche positive Effekte auf den Tier-, Umwelt- und Klimaschutz und die Gesundheit der Verbraucher:innen. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    • „Wir führen ab 2022 eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ein, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Unser Ziel sind entsprechende verbindliche EU-weit einheitliche Standards.“
    • „Wir schließen bestehende Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung und verbessern das Tierschutzgesetz (…)“
    • „Wir wollen die Landwirte dabei unterstützen, die Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen. Dafür streben wir an, ein durch Marktteilnehmer getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen Einnahmen zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe ausgeglichen und Investitionen gefördert werden ohne den Handel bürokratisch zu belasten. Die Investitionsförderung wird künftig nach den Haltungskriterien ausgerichtet und in der Regel nur nach den oberen Stufen gewährt.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Verbindliche Einführung einer Tierwohlkennzeichnung bis Ende 2022. Diese darf nicht 1:1 der Haltungsformkennzeichnung des Handels entsprechen, sondern muss um Tiergesundheits- und Tierwohlindikatoren und Kriterien für alle Lebensphasen des Tiers ergänzt werden.
    • Nachweisliche Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls in allen Lebensphasen durch gesetzliche Vorgaben
    • Fahrplan für den Umbau der Tierhaltung mit klaren Vorgaben zum Zeitplan und zur Finanzierung
    • Die Investitionsförderung darf ausschließlich für höhere Haltungsstufen gewährt werden. Die laufende Förderung muss dem Umbau dienen und darf nicht auf Dauer gezahlt werden. Sie muss an ein über Tierwohlindikatoren nachgewiesenes hohes Tierwohlniveau im Betrieb gekoppelt werden. 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    • Das Tierhaltungskennzeichengesetz ist im August 2023 in Kraft getreten und wird ab August 2025 bei frischem Fleisch von Mastschweinen zur Anwendung kommen. 
    • Das Tierhaltungskennzeichengesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und sollte auf weitere Tierarten, Lebensphasen, die Außer-Haus-Verpflegung und auf verarbeitet Produkte ausgeweitet werden. Die Bundesregierung hat dazu erste Expertengespräche mit Stakeholdern (weitere Lebensphasen beim Schwein, Außer-Haus-Verpflegung) sowie eine Anhörung zu einem Eckpunktepapier (Rinderhaltung) durchgeführt. Umgesetzt wird dieses Vorhaben in der Legislaturperiode nicht mehr.  
    • Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung für eine bessere Tierhaltung. Jedoch ist fraglich, ob das Kennzeichensystem von Verbraucher:innen verstanden wird. Die Einführung des Kennzeichens sollte daher mit einer staatlichen Informationskampagne begleitet werden, die erklärt, was Verbraucher:innen von welcher Stufe erwarten können.  
    • Das Tierhaltungskennzeichen lehnt sich stark an die Haltungsformkennzeichnung des Handels an und schafft für die Überwachung nur wenige zu kontrollierende Kriterien. Aus Sicht des vzbv wird diese Herangehensweise keine positive Dynamik hin zu mehr Tierwohl in den Betrieben erzeugen. Daher braucht es zusätzliche Maßnahmen wie die Anhebung gesetzlicher Standards und eine bessere Kontrolle. Welche Maßnahmen die Bundesregierung aber ergreifen will, um gesetzliche Standards und Kontrolle tatsächlich grundlegend und für alle Tiere und Betriebe zu verbessern, ist noch unklar. Der Bundesregierung fehlt ein Gesamtkonzept, wie beispielsweise die gesetzlichen Mindeststandards angehoben und der Umbau der Tierhaltung finanziert werden können. 
    • Der vzbv fordert, dass nicht nur Daten am toten Tier, also im Schlachthof, sondern auch am lebenden Tier in den Betrieben erhoben werden. Ziel muss die Entwicklung eines umfassenden Tiergesundheits- und Tierwohlmonitorings sein, das zur Überwachung genutzt werden kann und Vorbedingung für die Gewährung von Fördermitteln ist. Nur Betriebe, die messbar mehr Tierschutz / mehr Tierwohl nachweisen können, sollten über eine laufende Betriebsförderung unterstützt werden. Zwar hat die Bundesregierung ein Projekt zum Tierwohlmonitoring finanziert, welches inzwischen abgeschlossen ist. Die Vorschläge daraus, für die weitere Umsetzung, wurden jedoch nicht aufgegriffen.
    Begonnen
  9. Mädchen mit Einkaufswagen im Supermarkt

    Quelle: Syda Productions - AdobeStock

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
    BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

    An Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing streng gesetzlich regulieren

    Der vzbv fordert eine umfassende und strenge gesetzliche Regelung, damit ungesunde Lebensmittel nicht mehr an Kinder gerichtet vermarktet werden dürfen.

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    An Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing streng gesetzlich regulieren

    Der vzbv fordert eine umfassende und strenge gesetzliche Regelung, damit ungesunde Lebensmittel nicht mehr an Kinder gerichtet vermarktet werden dürfen.

    Warum ist das wichtig?

    Knapp 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind übergewichtig. Viele Lebensmittel, die so gestaltet und beworben werden, um Kinder anzusprechen, enthalten viel Zucker, Fett oder Salz. Schon die Jüngsten werden an den süßen Geschmack gewöhnt. Folgen wie Fehlernährung, Übergewicht und ernährungsbedingte Krankheiten belasten nicht nur den Einzelnen, sondern auch das Gesundheitssystem. Statt freiwilliger Selbstverpflichtungen braucht es eine gesetzliche Regelung, die die Bewerbung und Vermarktung ungesunder Lebensmittel für Kinder einschränkt.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Die Bundesregierung muss bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen für Lebensmittel einführen, die sich optisch (z. B. durch Aufmachung und Verpackung) an unter 14-Jährige richtet. Sie sollten künftig den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprechen müssen.
    • Zwischen 6 und 23 Uhr sollten im Fernsehen, Radio und online nur noch ausgewogene Lebensmittel beworben werden dürfen, die den Nährwertkriterien der WHO entsprechen. Dies sollte ebenfalls für Außenwerbung im Radius von 100 Metern von Kindergärten, Schulen, öffentlichen Spielplätzen und Kinder-Freizeiteinrichtungen gelten. Influencermarkting für ungesunde Produkte sollte ganz untersagt werden.
    • Die Einhaltung muss von staatlichen Institutionen kontrolliert werden. Eine Ombudsstelle für die Meldung möglicher Verstöße muss geschaffen werden. 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    • Am 27. Februar 2023 hat das BMEL Eckpunkte für ein Gesetzesvorhaben veröffentlicht. Diese öffentlichen Vorschläge begrüßt der vzbv. Sie nehmen viele der Vorschläge des vzbv auf, wie ein solches Vorhaben ausgestaltet werden kann.  
    • Allerdings lagen auch fast zwei Jahre nach der Veröffentlichung weder ein konkreter Zeitplan noch ein offizieller Referentenentwurf vor, aus dem hervorgeht, wie die Bundesregierung eine Regelung hätte umsetzen und ausgestalten wollen. Stattdessen wurden die einst sehr guten Vorschläge auf Druck der Lebensmittel- und Werbewirtschaft und der FDP-Bundestagsfraktion aufgeweicht.  
    • In den ursprünglichen Vorschlägen soll es beispielsweise zwischen 6 und 23 Uhr keine Werbung im Fernsehen für Lebensmittel mit zu hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalten mehr geben. Influencermarketing und an Kinder gerichtetes Sponsoring soll eingeschränkt werden. Außenwerbung im Umkreis von 100 Metern zu Freizeiteinrichtungen, Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Spielplätzen soll nicht mehr zulässig sein. Die Beurteilung zu hoher Salz-, Zucker- oder Fettgehalte orientiert sich an den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation.   
    • Aus Sicht des vzbv verwässern die angedeuteten Kompromisslinien der Bundesregierung die einst ambitionierten Eckpunkte. Der Prozess stagniert seit fast zwei Jahren. Weder wurde ein umfangreicher Referentenentwurf vorgelegt, noch ging er in die Abstimmung.   
    • Unstimmigkeiten innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Ländern haben die längst überfällige Regelung für geeignete Werbeschranken unnötig verzögert. Die Bundesregierung hat es letztendlich nicht geschafft, sich zu einigen und eine bundesweite Regelung auf den Weg zu bringen. 
    Begonnen
  10. Patient wird beraten

    Quelle: Alexander Raths - adobeStock.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMG (Bundesministerium für Gesundheit)

    Unabhängige Patientenberatung (UPD) patientenorientiert aufstellen

    Die Neuaufstellung der UPD ist ein zentraler Baustein für ein verbraucher- und patientenorientiertes Gesundheitssystem.

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    Unabhängige Patientenberatung (UPD) patientenorientiert aufstellen

    Die Neuaufstellung der UPD ist ein zentraler Baustein für ein verbraucher- und patientenorientiertes Gesundheitssystem.

    Warum ist das wichtig?

    Patient:innen sind die schwächste Gruppe im hochkomplexen Gesundheitssystem. Mitunter ist es für sie sehr schwer, ihre Rechte durchzusetzen, immer wieder kommt es zu Konflikten. Als Beratungsstelle in Konfliktsituationen muss die UPD patientenorientiert und von kommerziellen Interessen unabhängig neu aufgestellt werden. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen.“

    Was fordert der vzbv?

    • Die UPD sollte unabhängig von Kostenträgern, Politik, Leistungserbringern und Industrie aufgestellt sein. Um ihre finanzielle Unabhängigkeit sicherzustellen, braucht die UPD eine bedarfsgerechte Finanzierung durch Steuermittel, die sicherstellt, dass sie für privat und gesetzlich Versicherte, aber auch für Nicht-Versicherte da ist.
    • Die UPD sollte von Verbraucher- und Patientenorganisationen getragen werden, die Erfahrung in der allgemeinen Patientenberatung haben.
    • Um individuelle Problemlagen zu verstehen, müssen sich Berater:innen mit dem Gesundheitswesen vor Ort auskennen. Dazu braucht die UPD neben telefonischer Beratung auch regionale Beratungsstellen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Das am 16. Mai 2023 in Kraft getretene „Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ weist gravierende Konstruktionsfehler auf: Die Patientenorganisationen als natürliche Interessensvertreter und Fürsprecher der Patient:innen bleiben bei der strukturellen Neuausrichtung der Beratungsstrukturen weitgehend außen vor und die Krankenkassen erhalten als Stifter mächtige Instrumente zur Kontrolle und zum Eingriff in die Stiftungstätigkeiten. Auf Grund langwieriger und unnötiger Verzögerungen vor, im und nach dem Gesetzgebungsverfahren hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) die Gründung der UPD-Stiftung erst Ende 2023 auf den Weg gebracht. Die seit Dezember 2023 ruhende Beratungstätigkeit der UPD wurde Anfang Mai 2024 zunächst mit einer rein telefonischen Beratung wieder aufgenommen. Im zweiten Halbjahr arbeitete die Stiftung verstärkt an der Aufnahme der Präsenzberatung an mehreren Standorten. Der vzbv ist als Maßgebliche Organisation im Stiftungsrat vertreten und wird sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen weiterhin für eine unabhängige, patientenorientierte und staatsferne Beratungstätigkeit der UPD einsetzen.

    Abgeschlossen
  11. Pflegerin mit Seniorin

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    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMG (Bundesministerium für Gesundheit)

    Pflegebedürftige finanziell entlasten

    Die immer weiter steigenden Eigenanteile müssen zeitnah gesenkt und dauerhaft gedeckelt werden.

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    Pflegebedürftige finanziell entlasten

    Die immer weiter steigenden Eigenanteile müssen zeitnah gesenkt und dauerhaft gedeckelt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Pflege muss bezahlbar bleiben beziehungsweise wieder bezahlbar werden. Die Verbraucher:innen dürfen mit den finanziellen Belastungen im Alter nicht allein gelassen werden. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die auf die Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, darf nicht weiter steigern.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden in der stationären Pflege die Eigenanteile begrenzen und planbar machen. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen werden wir beobachten und prüfen, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann. Die Ausbildungskostenumlage wer-den wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Substantielle Begrenzung des Gesamteigenanteils in der stationären Pflege
    • Abschaffung der Ausbildungsumlage
    • Übernahme der Investitionskosten durch Bundesländer
    • Übernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die Gesetzliche Krankenversicherung
    • Erhöhung des Steuerzuschusses zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen
    • Regelgebundene jährliche Dynamisierung der Leistungssätze der SPV entsprechend Bruttolohnentwicklung und Preissteigerung
    • Rücknahme der Regelung, wonach Leistungsanpassungen bis 2025 ausgesetzt werden 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    • Der Bundestag hat das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) am 26. Mai 2023 beschlossen, am 01. Juli ist es in Kraft getreten.  
    • Das Gesetz sieht neben einer Beitragsmehrbelastung der Versicherten eine Verbesserung der gesetzlichen Leistungen für Pflegebedürftige vor, durch Anhebung des Pflegegeldes, Dynamisierung aller Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung (SPV) bis 2028, Entlastungen bei den Eigenanteilen für Heimbewohner und die Zusammenlegung des Jahresbetrags für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.  
    • Das beschlossene Gesetz blieb deutlich hinter dem Handlungsbedarf und den Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurück. Die Verbesserungen bei den Leistungen kamen zu spät und fielen gemessen an der Inflation erheblich zu gering aus. Die Eigenanteile wurden nicht substantiell und nachhaltig gesenkt. Die Ausbildungsumlage und die Behandlungspflege belasten anders als versprochen weiterhin die Heimbewohner:innen beziehungsweise die Beitragszahlenden. Es gab keine Kompensation der versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt, dadurch auch keine Entlastung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und der Pflegebedürftigen. Im Gegenteil, im Zuge der geplanten Haushaltssanierung wurde der jährliche Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung von 2024 bis 2027 komplett gestrichen.  
    • Durch das PUEG wurde das Bundesgesundheitsministerium dazu verpflichtet, bis zum 31. Mai 2024 „Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung“ vorzulegen. Am 03. Juli 2024 wurde der „Bericht der Bundesregierung Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung – Darstellung von Szenarien und Stellschrauben möglicher Reformen“ vom Bundeskabinett gebilligt. Der Bericht enthält keine Handlungsempfehlung, sondern soll als Entscheidungshilfe dienen: Es werden vier verschiedene Optionen von Teil- sowie Vollleistungssystemen durchgespielt – von der Beibehaltung des Status quo mit Teilleistungsversicherung und ergänzender privater Vorsorge bis hin zu einem Vollversicherungssystem im Umlageverfahren. Die für den Herbst 2024 von der Bundesregierung angekündigte „große Pflegereform“ wurde nicht vorgelegt.
    Abgeschlossen
  12. lächelnde Frau wird in Krankenhaus von Pfleger gestützt

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    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
    BMG (Bundesministerium für Gesundheit)

    Qualitätswettbewerb in der GKV stärken

    Für eine informierte Kassenwahl brauchen Verbraucher:innen vergleichbare Informationen zu Versorgungs-, Leistungs- und Servicequalität.

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    Qualitätswettbewerb in der GKV stärken

    Für eine informierte Kassenwahl brauchen Verbraucher:innen vergleichbare Informationen zu Versorgungs-, Leistungs- und Servicequalität.

    Warum ist das wichtig?

    Der Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung konzentriert sich in erster Linie auf den Beitragssatz. Informationen zu Versorgungsangeboten oder zur Servicequalität der einzelnen Kassen sind für Verbraucher:innen kaum in Erfahrung zu bringen. Für eine fundierte Kassenwahl brauchen sie jedoch vergleichbare Informationen zur Qualität – genauso wie zum Preis. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen.“

    Was fordert der vzbv?

    • Verpflichtung aller gesetzlichen Krankenkassen, mindestens einmal jährlich vergleichbare Informationen zu ihrer Versorgungs-, Leistungs- und Servicequalität zu veröffentlichen; insbesondere auch Daten zum individuellen Genehmigungsverhalten (erfolgreiche Versichertenwidersprüche)
    • Unabhängige und nutzerorientierte Veröffentlichung der Qualitätsdaten, die einen leichten Vergleich ermöglichen und die individuelle Wahlentscheidung unterstützen (Qualitätsportal)
    • Pflicht zur Evaluation aller Selektivverträge und zur Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollte unter anderem ein Krankenkassen-Vergleichsportal eingeführt werden. Der vzbv begrüßte, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung klare gesetzliche Vorgaben machte, welche Qualitätskennzahlen von gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bereitgestellt werden sollen. Dank dieser Maßnahme wäre erstmalig ein direkter Vergleich aller Einzelkassen anhand einheitlicher Kriterien möglich gewesen. Der vzbv forderte dazu einige wichtige Veränderungen, um ein unabhängiges, umfassendes und benutzerfreundliches Informationsportal zu erhalten. Insbesondere sollte nicht der GKV-Spitzenverband, sondern ein unabhängiger und fachlich erfahrener Akteur das Portal entwickeln und betreiben. Außerdem sollte ein Gesamtindex und idealerweise ein individualisierbarer Index in das Portal aufgenommen werden, so dass Verbraucher:innen die Ergebnisse übersichtlich und auf einen Blick bewerten können. Ergänzend sollte für das Portal ein Nachhaltigkeitsindex entwickelt werden.  

    Das GVSG ging am 13. November 2024 in die parlamentarische Anhörung, wird aber in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden. 

    Begonnen